Wir begrüßen Ihr Interesse bzw. Ihre Entscheidung, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu absolvieren und damit eine Ihr Studium und Ihr Leben in jedem Fall bereichernde Erfahrung zu machen.
Der Auslandsaufenthalt kann in Form bestehender Partnerschaften im Rahmen eines Erasmus+-Studiums in Europa oder eines Studiums an Partneruniversitäten außerhalb Europas, in Form eines selbstorganisierten Aufenthaltes oder eines Auslandspraktikum erfolgen.
Auf dieser Seite tragen wir Informationen zur Organisation sowie der Einbindung des Auslandsaufenthaltes in Ihr Studium an unserer Fakultät zusammen.

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Foto: Christian Hüller

Planung vor dem Aufenthalt

Sie möchten ein Auslandssemester in Ihr Studium integrieren, wissen aber noch nicht, wohin die Reise gehen soll? Die Stabsstelle Internationales hilft Ihnen, einen Studienaufenthalt an einer Hochschule innerhalb oder außerhalb Europas zu planen. Die Stabstelle kann Ihnen auch Tipps geben, wie Sie sich sprachlich am besten auf Ihr Auslandssemester vorbereiten und wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren können.

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Wege ins Ausland

Möchten Sie Ihren Studienaufenthalt an einer Hochschule in Europa absolvieren oder zum Studieren an eine Universität auf einem anderen Kontinent? Dank der Austauschplätze an unseren Partneruniversitäten sowohl in Europa als auch weltweit, stehen Ihnen zahlreiche Wege offen.

Erasmus+-Programm: Bewerbung und Ablauf

Wichtig: an manchen Partneruniversitäten besteht ein nur geringes Angebot bzw. gar kein Angebot bestimmten Studiengängen (z.B. BWL/VWL/Wirtschaftsinformatik/Wirtschaftspädagogik). Insbesondere kommt es häufiger vor, dass Masterkurse die Landessprache voraussetzen. Diese Voraussetzungen haben Sie vor der Bewerbung gründlich zu prüfen (siehe auch Regeln zur Anerkennung).

Auch die Sprachanforderungen sollten Sie nochmals überprüfen; die Angaben in der nachfolgenden Liste entsprechen nur den uns derzeit vorliegenden Informationen. Falls als Sprachanforderung das Niveau B1 angegeben ist, empfehlen wir dennoch dringend das Sprachniveau B2.

 

Wer darf sich bewerben?

  • Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können sich um ein Teilstudium an einer der Partnerhochschulen bewerben (siehe Liste Partneruniversitäten).
  • Bitte verwenden Sie unsere Liste der Partneruniversitäten (siehe "Partneruniversitäten der Wirtschaftswissenschaftichen Fakultät"), nicht diejenige der Stabstelle Internationales.
  • Sie prüfen eigenverantwortlich, ob das von den Partnerhochschulen angebotene Programm (häufig anhand des Programms des vergangenen Jahres) Ihren grundsätzlichen Vorstellungen entspricht. 
  • Wichtig: an manchen Partneruniversitäten besteht ein nur geringes Angebot bzw. gar kein Angebot bestimmten Studiengängen (z.B. BWL/VWL/Wirtschaftsinformatik/Wirtschaftspädagogik). Insbesondere kommt es häufiger vor, dass Masterkurse die Landessprache voraussetzen. Diese Voraussetzungen haben Sie vor der Bewerbung gründlich zu prüfen (siehe auch Regeln zur Anerkennung).
  • Auch die Sprachanforderungen sollten Sie nochmals überprüfen; die Angaben in der Liste der Partneruniversitäten entsprechen nur den uns derzeit vorliegenden Informationen. Falls als Sprachanforderung das Niveau B1 angegeben ist, empfehlen wir dennoch dringend das Sprachniveau B2.
  • Neben den wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudenten können sich auch solche Studierende um die Studienplätze bewerben, die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein Nebenfach oder Wahl(pflicht)fach belegen, bereits einige Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgelegt haben und im Ausland Wirtschaftswissenschaften studieren möchten.
  • Nicht bewerben können sich Studierende des Masters Sustainable Development und des Masters Economics, die bereits durch die Studiengangsverantwortlichen einen Platz erhalten haben.
  • Bewerben können sich an der Universitiät Leipzig immatrikulierte Studierende, die einen Abschluss anstreben.

Wann ist der richtige Moment für den Auslandsaufenhalt?

  • Bachelor-Studierenden gehen frühestens nach dem ersten Studienjahr.
  • Bachelor-Studierenden (Wirtschaftswissenschaften) ist empfohlen, im fünften Semester ins Ausland zu gehen. Master-Studierenden (Volkswirtschaftslehre) sollten im dritten Semester den Auslandsaufenthalt planen. Dies erleichtert die Anerkennungsmöglichkeiten erheblich (siehe nächsten Punkt: Leistungspunkte und Anerkennung). Andere Studenten sollten ihren Studienplan gründlich prüfen.
  • In aller Regel erfolgt das Teilstudium im Wintersemester. Bei Abweichungen ist vom betreffenden Studierenden selbst zu klären, ob und dass der geplante Zeitraum mit der Semester- bzw. Trimesterstruktur der Partneruniversität übereinstimmt. Falls Sie abweichend von der generellen Regel im Sommersemester ins Ausland gehen möchten, weisen Sie uns bitte detailliert nach, dass es keine Überschneidungen Ihrer Klausuren am Ende des Wintersemesters an der Universität Leipzig mit dem Beginn des Sommersemesters an der Partner-Universität gibt.

Bewerbung und Bewerbungsfrist

  • Auf dem Bewerbungsformular geben Sie bitte Ihre Präferenzen an, mit sechs Universitäten. Ihr Chance, einen Wunschplatz zu erhalten, erhöht sich nicht dadurch, dass Sie eine nur kurze Präferenzliste angeben oder dass Sie nicht um ein alternatives Angebot bitten. 
  • Die Bewerbung für das gesamte folgende Studienjahr (Wintersemester (WS) oder aber Winter- und Sommersemester (WS und SS)) erfolgt im November des Vorjahres.
  • Für das Studienjahr 2025/2026 ist die Bewerbungsfrist der 18. November 2024!

Vor der Bewerbung zu beachten

  • Für alle Vorgänge gilt: Erledigen Sie nichts „auf den letzten Drücker”. Sie verursachen sonst Unannehmlichkeiten für sich selbst und für uns. Für die von Prof. Wiese zu leistenden Unterschriften bitte zunächst bei  vorsprechen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Lebenshaltungskosten häufig hoch sind. Überlegen Sie sich daher vor der Bewerbung, wie und ob Sie die Finanzierung stemmen können.
  • Bitte bedenken Sie, dass Ihre Bewerbung möglicherweise bedeutet, dass andere Studierende ihren Lieblingsplatz nicht erhalten. Bitte bewerben Sie sich daher nur nach gründlichem Nachdenken. Ein späterer Rücktritt ist sehr ungerne gesehen. 

Dauer des Aufenthalts und der Förderung

  • Studierende dürfen in jeder Studienphase (BA/BSc, MA/MSc, PhD) jeweils bis zu 12 Monate lang an einem der Erasmus-Programme (Erasmus+ Studium oder Erasmus+ Praktikum) teilnehmen. Dabei kann beispielsweise ein Studienprogramm von 5 Monaten mit einem Praktikum von 4 Monaten innerhalb der Masterphase kombiniert werden. Studierende sind selbst dafür verantwortlich, nur im Rahmen der 12-monatigen Kontingente Anträge zu stellen.
  • Je nach Vereinbarung mit der Partneruniversität ist ein Aufenthalt zwischen 3 und 12 Monaten möglich, meistens ein Semester. Wenn bei einer Partneruniversität 10 Monate angegeben sind, können Sie sich auch für 5 Monate bewerben. Machen Sie bitte auf dem  Deckblatt des Antagsformulars sehr deutlich, für wie viele Monate Sie sich bewerben (z.B. "Charles de Gaulle Lille 06" oder "Charles de Gaulle Lille 11" oder "Universite des Science et Technologies Lille 5").
  • Wenn Sie einen Erasmus-Platz erhalten, müssen Sie an der  Partnerhochschule keine Studiengebühren zahlen und erhalten zudem (für maximal 10 Monate) eine länderabhängige Studienbeihilfe (genaue Zahlen sind auf der Info-Seite der Stabsstelle Internationales einsehbar). Studierende, die in die Schweiz gehen, erhalten von dort eine Beihilfe in ähnlicher Höhe.
  • Die Verträge mit der Schweiz laufen offiziell nicht mehr über Erasmus, aber das hat wenig Auswirkungen auf Leipziger Studenten.
  • Informationen zu Stipendien und finanzieller Förderung entnehmen Sie der Seite Stabstelle Internationales.

Sprachkenntnisse

  • Die Studierenden sollten über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen. Auch wenn der Unterricht in Englisch abgehalten wird (was bisweilen der Fall ist), ist es sehr empfehlenswert, sich auch Kenntnisse der Landessprache anzueignen. Informationen zur sprachlichen Vorbereitung finden sie auf der Seite der Stabsstelle Internationales.
  • Partner-Universitäten verlangen Sprachniveaus B1 oder B2. Sie haben sich selbst darum zu kümmern, wie der Fall bei den von Ihnen angestrebten Studienorten liegt. Auch die Zusage eines Studienplatzes von unserer Seite steht unter dem Vorbehalt, dass Sie die von der Partner-Universität verlangten Sprachniveaus vorweisen können.
  • Unabhängig von diesen Zulassungsbedingungen verlangt die EU von Ihnen Sprachtests, die Sie
    • erstens nach der Zulassung online zu absolvieren haben und
    • zweitens nach der Rückkehr.

Zusätzliches

  • Aufgrund von Fakultätsvereinbarungen können einige Studierende nach Japan gehen. Dieser Austausch fällt nicht unter Erasmus. Die Bewerbung erfolgt jedoch zeitgleich damit. 
  • Sie müssen bis zum Ende der Prüfungszeit an der ausländischen Hochschule bleiben (siehe auch Leistungspunkte und Rückforderung Stipendium in den nächsten Punkten).

Informieren vorab

  • Folgendes Informationsmaterial kann bei Frau Noack eingesehen bzw. gegen Hinterlegung des Bibliotheksausweises o.ä. ausgeliehen werden:
    • Prospekte der Austauschuniversitäten und Stadtpläne
    • Erfahrungsberichte von Studenten
    • Broschüre zu Fremdsprachenkursen an der Universität Leipzig
  • Auch die KISS-Datenbank des Akademischen Auslandsamts mag hilfreich sein. Sie finden dort bereits ausgefüllte Studierendenberichte.
  • Informationen zu einzelnen Universitäten entnehmen Sie unserer Liste der Partneruniversitäten (siehe "Partneruniversitäten der Wirtschaftswissenschaftichen Fakultät"). Von konkreten Anfragen bei Partneruniversitäten bitten wir Sie bis nach erfolgter Auswahl und Einschreibung abzusehen.

Weitere Informationen erteilen

  • Frau Kathleen Noack (08:00 -– 11:00 Uhr, Grimmaische Str. 12, Raum I 219, Telefon 0341 97-33770, Email schreiben oder, in zweiter Linie,
  • Prof. Dr. Harald Wiese (Grimmaische Str. 12, Raum I 233, Telefon 0341 97-33771, Email schreiben).

Grundsätzliches

  • Bedenken Sie bitte, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, dass an den Partnerhochschulen Veranstaltungen mit ähnlichem Titel, ähnlichem Inhalt und gleicher Leistungspunkte (LP)-Zahl angeboten werden.

Festlegungen für die Anerkennnung Ihrer Leistungen im Ausland

  • (Masterstudenten Sustainable Development: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung/Anmeldung für die ausländische Hochschule und auch mit Ihrem Learning Agreement an das Sekretariat Ihres Studienganges.)
  • Grundsätzlich haben Master-Studenten Master-Kurse zu belegen. Ausnahmen werden gemacht, müssen sich aber in einem engen Rahmen bewegen.
  • Im Pflichtbereich wird es eine individuelle und sorgfältige Prüfung der Adäquanz geben.
  • Bei den Qualifizierungsrichtungen ist die inhaltliche Passfähigkeit zu prüfen.
  • Voraussichtlich lassen sich Wahlmodule relativ problemlos entsprechend der LP-Summe anerkennen, wenn die Module dem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet zuzurechnen sind. Hier ist es also nicht notwendig, an der Auslandsuniversität nach Kursen zu suchen, die im Inhalt oder Titel ähnlich zu den bei uns angebotenen Kursen sind. Achten Sie bei der Modulwahl darauf, dass Sie keine Module gleichen oder stark ähnlichen Inhalts zu den hiesigen Pflichtmodulen wählen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass eine Anerkennung des betreffenden Moduls ausscheidet. 
  • Sprachkurse, die in der Summe mindestens 10 Leistungspunkte erreichen, können als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation (Bachelor Wirtschaftswissenschaften) anerkannt werden.
  • Die folgende Alternative gilt nur für Studierende, die im Studiengang Wirtschaftspädagogik (Immatrikulationszeitpunkt egal) oder im Studiengang Wirtschaftswissenschaften (Immatrikulation im SoSe 2016 oder früher) immatrikuliert worden sind: Als Alternative zu den Leistungen innerhalb des Moduls 'Fachnahe Schlüsselqualifikation' bekommen diese Studierende für das Studium im Ausland pauschal 10 LP. Um diese Punkte zu erhalten, beachten Sie bitte:
    • Das Auslandsstudium an einer Universität muss einen klaren inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium aufweisen.
    • Das Studium muss mindestens 3 Monate dauern.
    • Sie haben im Anschluss an Ihr Auslandsstudium einen Bericht zu verfassen, der auf maximal fünf Seiten die folgenden Informationen enthält:
      • Name, Matrikelnummer und Anschrift des Studenten.
      • Name und Anschrift der ausländischen Universität.
      • Kurze Beschreibung des Inhalts der besuchten Kurse.
      • Kopie der LP-Datenabschrift (transcript of records).
      • Der Bericht ist spätestens drei Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland oder spätestens drei Wochen nach Erhalt der LP-Datenabschrift im Studienbüro einzureichen (Ausschlussfrist!).

Umfang der Leistungen

  • Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie hinreichend viele Lehrveranstaltungen erfolgreich besuchen:
  • Der typische Studienumfang beträgt etwa 30 Leistungspunkte je Semester.
  • Es wird erwartet, dass Sie auf Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 LP orientieren. Dabei sollten sich Sprachkurse in einem engen Rahmen bewegen. Zusätzlich erhalten manche Studierende 10 LP für die 'Fachnahe Schlüsselqualifikation' (siehe Prüfungs- und Studienordnung).
  • Das Learning Agreement (je nach Bedarf das Leipziger Formular) reichen Sie bei Frau Noack ein, nicht beim Studienbüro
  • Video zum Learning Agreement

Zwei Wege zur Anerkennung

  • Erster Weg (Bachelorstudenten in Wirtschaftspädagogik oder Wirtschaftsinformatik, die Leistungen anerkannt haben möchten, und wer darauf besteht), mit gehörigem zeitlichem Vorlauf (!!) 
  • Zweiter Weg (möglichst alle Bachelorstudierenden in Wirtschaftswissenschaften, alle Masterstudierenden, zudem Bachelorstudierende in Wirtschaftspädagogik oder Wirtschaftsinformatik, die die Anerkennung im Vorfeld nicht geklärt haben müssen).
  • Erster Weg
    • Beim ersten Weg bestehen Sie auf einer relativ baldigen (planen Sie genügend Zeit ein für Urlaub etc.) Entscheidung. Frau Noack wird Ihr Learning Agreement in diesem Fall an das Studienbüro weiterleiten. Sie holen das Learning Agreement wieder bei Frau Noack ab. Dies hat für Sie weiter keine Vor- oder Nachteile. Allerdings ändern sehr viele Studierende im Ausland einen Teil ihrer Kurse (weil nicht angeboten, weil nicht geeignet, ...). Dann müssen Sie sich wiederum die Änderungen genehmigen lassen (über Frau Noack mit Modulbeschreibungen), obwohl das Semester bereits begonnen hat. Dies ist sowohl für Sie als auch für Frau Noack und das Studienbüro mit Aufwand verbunden. Dieser Weg wird bisweilen von Bachelorstudierenden in Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik gewählt, weil diese keinen ausgedehnten Wahlbereich haben. 
    • Sie können das ausländische Formular des LP-Studienvertrags oder aber das Formular der Stabsstelle Internationales verwenden. Tabelle B lassen Sie unausgefüllt, bitte. Sie reichen mit gehörigem zeitlichen Vorlauf (!!) bei Frau Noack ein:
      •  den ausgefüllten LP-Studienvertrag (Learning Agreement) und
      • für Kurse, die Sie anerkannt haben möchten, ausgedruckte Kurzbeschreibungen (die Sie in aller Regel auf der Webseite der Einrichtung finden)
      • (Masterstudenten VWL: Sie gehen auch den Weg über Frau Noack, die bei Bedarf Herrn Schnabl kontaktiert. 
      • (Masterstudenten Sustainable Development: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung/Anmeldung für die ausländische Hochschule und auch mit Ihrem Learning Agreement an das Sekretariat Ihres Studienganges)
    • Falls sich für die Anerkennung Rückfragen ergeben, wird sich Herr Heinisch (Studienbüro) mit Ihnen in Verbindung setzen. Dafür benötigt er Ihre gut lesbare Email-Adresse.
  • Zweiter Weg
    • Beim zweiten Weg nehmen Sie den „Leitfaden zur Anerkennung von Auslandsleistungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften“ zur Kenntnis und verzichten auf eine Anerkennungsprüfung vor und während des Auslandsaufenthalts. In diesem Fall muss das Studienbüro sich nur einmal (nach Ihrer Rückkehr) mit ihren Anerkennungen befassen und wird dies ebenso wohlwollend vornehmen wie beim ersten Weg. Dieser Weg steht den Bachelorstudenten in Wirtschaftswissenschaften und eventuell Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik offen (Formular) und auch allen Masterstudenten (Formular). Das Formular wird dem Learning Agreement beigefügt und auf Seite 3 unter die Tabelle B1 bei Other/Sonstiges vermerken Sie „Siehe Anlage zur Anerkennung vom Fach (Leitfaden)“. Wir möchten für diesen zweiten Weg werben. Sie haben dann noch Zweierlei zu tun:
      • Änderungen in der Modulwahl, die sich im Ausland ergeben (Tabelle A2, Seite 5), zeigen Sie bei der Stabsstelle Internationales an; Tabelle B2 (Seite 6) bleibt leer.  
      • Sie wenden sich nach Ihrer Rückkehr mit den ausgedruckten Kursbeschreibungen (die Sie in aller Regel auf der Webseite der Einrichtung finden) und dem Transcript of Records direkt an das Studienbüro, bitte. Auf der Homepage des Studienbüros finden Sie die dazu notwendigen Anerkennungsformulare.  
    • Der Nachweis über die erbrachten Leistungen und Leistungspunkte erfolgt über die LP-Datenabschrift (Download Formular oder Formular der Partneruniversität), welche Sie an der Partneruniversität ausfüllen lassen.
    • Wenn Sie keinerlei Nachweis über besuchte Lehrveranstaltungen (LP-Datenabschrift) vorlegen oder der Umfang  s e h r  unzureichend ist, kann die Universität Leipzig die gewährten Stipendien von Ihnen zurückfordern.
    • Die Stabsstelle Internationales hat für alle Studierenden eine Erasmus-Checkliste sowie wichtige Informationen zum Thema Leistungspunkte (einschl. Studienvertrag, Datenabschrift und Sprechzeiten der Stabsstelle Internationales) zusammengestellt.

Allgemeine Informationen

  • Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch eine Kommission, der Vertreter der Fakultät und des Fachschaftsrates angehören.
  • Bei Studierenden des Masters VWL wird in der Regel der Studiengangsverantwortliche Professor Schnabl einbezogen, soweit die Sorbonne in Paris (Sorbonne economics) oder die University of Keio betroffen sind.
  • Hinreichende Sprachkenntnisse (und der Mut, sich auch ohne perfekte Kenntnisse durchzuschlagen) sind notwendige Nebenbedingungen. Das Sprachniveau B2 ist dringend empfohlen. Bitte selbständige aktuelle Sprachanforderungen an der Partneruniversität prüfen.
  • Methodische Kenntnisse sind wichtig, im Studium in Leipzig und im Ausland. Insbesondere betrifft dies
    • Mathematik für allgemeines formales Verständnis
    • Statistik für Wirtschaftswissenschaften als empirische Wissenschaften
    • Mikroökonomik für das Erkennen von Grundzusammenhängen und theoretischer Modellbildungsfähigkeit (Marketing: Berechnung optimaler Preis; Steuerlehre: Auswirkung einer Mengensteuer; Personalwirtschaft: Angebot von Arbeit in Abhängigkeit vom Lohn)

Klausurnoten

  • Bachelorstudiengänge: Drucken Sie bitte Ihren Notenspiegel zeitnah zum Bewerbungszeitraum aus. Falls dieser den Durchschnitt nicht aufweist (und nur dann), berechnen Sie bitte selbst den Durchschnitt der wirtschaftswissenschaftlichen Module (Beispiel) und legen Sie den Notenspiegel und die Durchschnittsberechnung der Bewerbung bei.
  • Masterstudenten legen bitte das Bachelor-Zeugnis bei. Zudem muss ersichtlich sein, welche Leistungspunkte in den Fächern Mikroökonomik, Mathematik und Statistik erbracht wurden (siehe unten). 

Sprachkenntnisse

  • Bezüglich der Sprachfertigkeiten bitten wir Sie um eine Selbstauskunft, Belege sind nicht notwendig. 
  • Sprachfertigkeiten und gewünschte Studienorte sollten zusammenpassen. Falls dies nicht offensichtlich ist, schreiben Sie uns bitte auf dem Bewerbungsformular in zwei Sätzen, warum Sie sich trotzdem für diesen Ort bewerben. Beispiel für Pisa ohne Italienischkenntnisse: Sie studieren VWL Master und für VWL Master werden in Pisa hinreichend englischsprachige Veranstaltungen angeboten, was Sie nachgeprüft haben (Webadresse). 
  • Bitte reichen Sie keine Empfehlungsschreiben ein. Schildern Sie stattdessen
    • auf 1 bis 2 Seiten
    • in der Sprache, in der Sie studieren möchten (Erstwunsch),
    • wie Sie Ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen,
    • welche Anforderungen an Ihre sprachlichen Fähigkeiten die ausländischen Hochschulen stellen und wie Sie diese nachweisen wollen,
    • wie Sie sich die Finanzierung ihres Aufenthaltes vorstellen (ohne natürlich uns zu persönliche Dinge zu verraten) und
    • welche Fächer Sie hauptsächlich studieren möchten.

Freistellung Semesterbeitrag

  • Wir haben vor, Sie beim Studentenwerk mit der vertraglichen Studiendauer wegen der Freistellung vom Semesterbeitrag zu melden. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dieser Meldung auf dem Bewerbungsformular durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes widersprechen. Diese Meldung ersetzt nicht Ihren Antrag auf Freistellung; sie erspart Ihnen lediglich, bei uns eine Unterschrift einzuholen.

Bewerbung

Bewerbung für das Studienjahr 2025/2026 (Bewerbungsfrist 18.11.2024 - die Entscheidung über die Bewerbungen erfolgt im Januar 2025)

  1. Download des Bewerbungsformular (MS-Word-Datei) und kein anderes !!! (nur mit diesem bearbeiten wir Ihre Bewerbung!!!)
  2. Ausfüllen am PC und drucken (eine Seite) oder drucken und ausfüllen mit der Schreibmaschine.
  3. Handschriftlich unterschreiben.
  4. Note
    1. Bachelorstudenten:
      1. Notenspiegel zeitnah ausdrucken. 
      2. Wenn keine Berechnung der Durchschnittsnote aus dem Notenspiegel ersichtlich, diese selbst liefern (Beispiel).
    2. Masterstudenten: Bachelorzeugnis mit Note
  5. Leistungspunkte der drei methodischen Fächer (Kasten rechts unten):
    1. Bachelorstudenten:
      1. Kasten unausgefüllt lassen
      2. Möglichst vor Beginn des Studiums bei einer Partnerhochschule diese Fächer absolviertenzu haben.
    2. Masterstudenten:
      1. Kasten ausfüllen
      2. Angaben belegen durch sehr deutliches Markieren (Einkreisen bzw. Hervorheben) der 3 methodischen Fächer im Bachelorzeugnis.  
  6. Schilderung in Fremdsprache auf 1-2 Seiten (siehe oben) selbständig (!) erstellen.
  7. Drucken.
  8. Blätter zusammentuckern (keine Plastikfolien)
  9. Bei Frau Noack abgeben.
  10. Wenn anders nur schwierig realisierbar, erlauben wir in diesem Jahr ausnahmsweise eine pdf an Frau Noack.
  • Die Entscheidung über die Anträge erfolgt nach einem oder spätestens zwei Monaten. Sie wird Ihnen per Email mitgeteilt. Sie erhalten (falls Sie sich ordnungsgemäß beworben haben, siehe Bewerbungsformular)
    • die Annahme für einen der gewünschten Plätze oder
    • das Angebot eines Alternativplatzes (wenn Sie entsprechend angekreuzt haben) oder
    • eine Ablehnung Ihrer Bewerbung.
  • Eine Annahmeerklärung (Download) für den angebotenen Platz bzw. eine Verzichtserklärung (Download) (wird ein Platz abgelehnt, für den sich ein Student beworben hat, erwarten wir zusätzlich eine ausführliche schriftliche Begründung, warum die Bewerbung erfolgte und warum trotzdem der Platz nicht angetreten wird) ist 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung bei Frau Noack abzugeben. Wenn anders nur schwierig realisierbar, erlauben wir in diesem Jahr ausnahmsweise eine pdf an Frau Noack.

Für die von Prof. Wiese zu leistenden Unterschriften bitte zunächst bei Frau Noack vorsprechen.

Administratives

  • Wir melden Sie ungefähr Ende März/Anfang April bei der Partneruniversität an. Sie erhalten dann eine Email-Bestätigung dieser unserer Anmeldung. Erst nachdem wir Sie angemeldet haben, werden Sie (häufig elektronische) Post von der Partneruniverstät bezüglich der Einschreibung erhalten. Wenn diese nicht innerhalb eines Monats eingeht, sollten Sie die Homepage Ihrer Auslandsuniversität konsultieren und dort nach Anmeldeformularen suchen. Wenn Sie ein solches finden, registrieren Sie sich bitte. Wenn nicht, schreiben Sie eine höfliche Email mit der Bitte um Hilfe, vielleicht an die Adresse, unter der wir Sie angemeldet haben. Wenn Sie auf diese Weise nicht weiterkommen, nehmen Sie bitte mit uns Rücksprache.
  • Wenn die Partnerhochschule eine Bestätigung wünscht, dass Sie von uns nominiert worden sind, legen Sie bitte eine Kopie der E-mail, mit der wir Sie angemeldet haben, bei.
  • Häufig sind Kurse im Master-Programm (insbesondere das zweite Jahr) nicht oder nur nach einer speziellen Bewerbung für Sie offen. Machen Sie sich auf der Webseite der Partner-Universität kundig.
  • Sie müssen einen LP-Studienvertrag (auch Learning Agreement genannt) ausfüllen. Tabelle B lassen Sie unausgefüllt, bitte.
  • Für weitere Informationen bitte oben "Leistungspunkte und Anerkennung" gründlich lesen! 
  • Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt erst, wenn Sie Unterschriften beider Universitäten vorliegen haben und dies der Stabsstelle Internationales nachweisen.
  • Bei späteren Änderungen im Studienprogamm möchten wir Sie bitten, uns diese in aller Regel nicht vorzulegen. Für die Auszahlung des Stipendiums sind ja die erstmaligen Unterschriften ausreichend. Für die Genehmigung von Änderungen ist es dann ohnehin zu spät, weil Sie dann ja bereits mitten in Ihrem Auslandsstudium stecken. Sie sollten zudem das Vertrauen haben, dass wir Anerkennungsfragen korrekt und wohlwollend behandeln, auch wenn Sie Ihr bereits einmal genehmigtes Studienprogramm ändern. 
  • Häufig haben Sie zudem ein sogenanntes transcript of records vorzulegen. Besorgen Sie sich bitte beim Studienbüro einen Notenspiegel Ihrer bisherigen Kurse und Noten samt der zugehörigen Leistungspunkte für bestandene Leistungen. Fertigen Sie eine englische Übersetzung an und schicken Sie die deutsche und die englische Version an die Partnerhochschulen.
  • Verlangt die Partneruniversität einen Sprachstandsnachweis von Ihnen, nutzen Sie bitte die Angebote des Sprachenzentrums.

Sonstiges

  • Unterkunft wird bisweilen vom Partner organisiert. Im Allgemeinen kann hiervon aber nicht ausgegangen werden. Näheres finden Sie auf den WWW-Seiten der Partnerunis.
  • Informationen zu einzelnen Kursen entnehmen Sie allgemein zugänglichen Quellen (WWW-Seiten, Broschüren etc.) Von konkreten Anfragen bei der Partneruniversität hierzu bitten wir Sie bis nach erfolgter Einschreibung abzusehen.
  • Manche Partnerhochschulen bieten Sprachkurse an. Da deren Kapazitäten beschränkt sind, ist es empfehlenswert, sich schon frühzeitig für einen der Plätze anzumelden.
  • Antrag auf Studienbeihilfe: Sie haben die Registrierung zur Erasmus+ Förderung selbständig vorzunehmen. Näheres erfahren Sie auf der Seite der Stabstelle Internationales. Im Zweifel sind Hinweise auf unseren Seiten und die zu verwendende Formulare vorzuziehen.
  • Falls Sie eine Unterschrift des Erasmus-Koordinators der Universität benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Anne Vorpagel (Zi. 426, Goethestraße 6, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-97-32031, Email).
  • Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten und/oder eine Freistellung vom Semesterbeitrag wünschen, informieren Sie sich bitte beim Studierendensekretariat über Antrag und Fristen.
  • Gegebenenfalls Auslands-BAföG beantragen: Näheres erfahren Sie auf der Seite des Studentenwerkes.
  • Klärung des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auslandsteilstudiums (Kranken- und Haftpflichtversicherung).
  • Nicht immer läuft alles perfekt. Sie sind auch Botschafter unserer Fakultät und unserer Universität. Ihr Auftreten ist daher immer ausgesucht freundlich und, auch bei Problemen, geduldig. 
  • Immatrikulationsbescheinigung sofort nach Ankunft bei der Partneruniversität ausfüllen, unterschreiben lassen und an die Stabsstelle Internationales zurückschicken.
  • Alle Studierenden, die ein Erasmus Stipendium erhalten, sind der EU gegenüber dazu verpflichtet, einen Fragebogen (EU-Survey: Aufforderung mit Link per E-Mail wird nach Aufenthaltsende gesendet) auszufüllen, der als zentraler Erfahrungsbericht gilt.
  • Möglichst bald nach der Rückkehr Datenabschrift, Bescheinigung über Ende des ERASMUS-Studienaufenthaltes und Nachweis über 10 Leistungspunkte für fachnahe Schlüsselqualifikation (siehe Leistungspunkte und Anerkennung) an die Stabsstelle Internationales schicken (z.Hd. Frau Remer, Zi. 403, Goethestraße 6, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-97-32022, Email schreiben).
  • Und dann hätten wir noch eine große Bitte: Vielleicht könnten Sie darüber hinaus noch einen weniger formalen und ausführlicheren Erfahrungsbericht schreiben und diesen per Email an Frau Noack senden.

Austauschstudium weltweit

Sie interessieren sich für ein Austauschstudium außerhalb der europäischen Grenzen? Dann starten Sie jetzt mit der Planung Ihres Auslandsaufenthalts weltweit! Welche Universität auf welchem Kontinent kommt in Frage? Die Stabstelle Internationales informiert Sie über Partnerhochschulen, Möglichkeiten zur Finanzierung und eine gelungene Organisation für Ihr Studium weltweit.

Fakultätskooperation mit der Keio-Universität in Tokio (Japan)

Studierende des Masterstudienganges Volkswirtschaftslehre mit sehr guten Studienleistungen können einen Teil des Studiums an der Keio-Universität in Tokio absolvieren. Die Keio-Universität ist eine der besten Universitäten Japans mit einem breiten Lehrangebot in englischer Sprache. Gaststudierenden wird eine Unterkunft im Studentenwohnheim zur Verfügung gestellt.

Die Bewerbung für den Austausch für das nächste Studienjahr (das nächste Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester) erfolgt entsprechend der Bewerbung für das ERASMUS+-Program.

  • Advanced Study of Public Finance
  • Economics Seminar
  • Environmental Economic Policy
  • Environmental Economic Theory
  • EU Competition Law
  • International Economy
  • International Trade
  • Introduction to Finance
  • Lecture Series On Longevity Studies
  • Macroeconomics of European Economic Integration
  • Money, Banking and Finance
  • Seminar: Applied Economics
  • Seminar: Econometrics
  • Seminar: Economic Policy
  • Seminar: International Economics
  • Seminar: Social History
  • Seminar: Macroeconomics
  • Seminar: Microeconomics
  • The Japanese Economy from an International Perspective
  • Theory and Practice of Fintech
  • Topics in Economic History of Japan

(Stand 2020)

Weitere Wege ins Ausland

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Stabstelle Internationales.

Bei Interesse bitte:

  • Bewerbungsformular vollständig ausfüllen
  • Nominierungsformular so weit als möglich ausfüllen
  • mit beiden Formularen und Studentenausweis zu Frau Noack gehen
  • Formulare bei Frau Noack abholen und bei der Stabsstelle Internationales einreichen

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Stabstelle Internationales.

Bitte wenden Sie sich zur Unterzeichnung der Praktikumsvereinbarung mit dem von Ihnen vorausgefüllten und unterschriebenen Formular an den Leiter des Studienbüros der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

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Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Im Ausland erbrachte Studienleistungen können Sie sich in Ihrem Studium anerkennen lassen. Im Pflichtbereich der Studiengänge erfolgt hierbei eine individuelle und sorgfältige Prüfung der Adäquanz. Im Bachelorstudium kann im Wahlpflichtbereich und im Masterstudium im Wahlbereich eine Anerkennung unkompliziert erfolgen. Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich sehr gern an das Mentoring wenden.

Die formale Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen beantragen Sie bitte mit den entsprechenden Formularen bei der Leitung des Studienbüros. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den entsprechenden Leistungsnachweis (in der Regel das Transcript of Records) sowie die Modulbeschreibungen in deutscher oder englischer Sprache bei.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Hilfreiches zur Vorbereitung

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