Neue Regeln bei Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit
Durch eine Anpassung des Sächsischen Hochschulgesetzes, die zum 01.01.2025 in Kraft treten wird, darf für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit im Regelfall nur noch eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit eingefordert werden. Nur bei hinreichenden…