Nachricht vom

Daten zur Ressourceninanspruchnahme werden häufig zur Bewertung der Gesundheitsversorgung benötigt. In Studien zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens bei Personen mit psychischen Störungen wurden in der Vergangenheit sowohl Selbstberichte als auch Daten von Krankenkassen analysiert. Die Herkunft der Daten kann sich allerdings auf die Qualität der Analyse auswirken und somit auch die Genauigkeit der Ergebnisse beeinträchtigen.

Im Rahmen der Veröffentlichung Agreement between self-reports and statutory health insurance claims data on healthcare utilization in patients with mental disorders wird daher der Grad der Übereinstimmung zwischen Selbstauskünften und Leistungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung von Patienten mit psychischen Störungen untersucht. Die Publikation nutzt hierfür Daten einer kontrollierten, prospektiven, multizentrischen Kohortenstudie, die in 18 psychiatrischen Kliniken in Deutschland (PsychCare) durchgeführt wurde und Patienten mit vordefinierten psychiatrischen Störungen einschloss. Die Studie wurde durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert.

Es wurden Leistungsdaten von sechs deutschen Krankenkassen und Selbstberichte der Patienten erhoben und eine Kosten-Wirksamkeits-Analyse durchgeführt. Die Selbstauskünfte wurden mit Hilfe der deutschen Adaption des Fragebogens Client Sociodemographic and Service Receipt Inventory (CSSRI) mit einer 6-monatigen Erfassungszeit erhoben. Die Ressourceninanspruchnahme wurde für stationäre und ambulante Pflege, teilstationäre Leistungen, häusliche Behandlung und Arzneimittel berechnet.

Der Artikel erschien im Journal „BMC Health Services Research“, das einen 2-Jahres-Impact Factor von 2,8 und einen SNIP von 1,347 aufweist.

Autoren des Artikels sind die mit der Durchführung der PsychCare-Studie beauftragten Wissenschaftler, von denen JProf. Dr. Dennis Häckl, Professur für Health Economics and Management am Institut für öffentliche Finanzen und Public Management, einer der Koordinatoren war.