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Die Neufassungen von Studiendokumenten bzw. Änderungen an den Studiendokumenten aller aktiven Studiengänge der Fakultät wurden vom Rektorat genehmigt und in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie sind damit nun in Kraft.

Die am 08.05.2024 im Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beschlossenen Neufassungen von Studiendokumenten bzw. Änderungen an den Studiendokumenten aller aktiven Studiengänge der Fakultät (ausgenommen: MBA Versicherungsmanagement) wurden vom Rektorat genehmigt und unter https://amb.uni-leipzig.de/ in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie sind damit nun in Kraft.

Wesentliche Änderung für die meisten Studiengänge ist die Einführung eines die Abschlussarbeit begleitendes verpflichtendes Kolloquium. Dies betrifft die Studiengänge B. Sc. Wirtschaftswissenschaften, B. Sc. Wirtschaftsinformatik, M. Sc. Betriebswirtschaftslehre, M. Sc. Volkswirtschaftslehre, M. Sc. Wirtschaftsinformatik, M. Sc. Wirtschaftspädagogik, M. Sc. Joint International Master's Programme in Sustainable Development sowie MBA Small Enterprise Promotion and Training.

Dieses Kolloquium ist folglich verbindlicher Bestandteil aller Abschlussarbeiten, deren Bearbeitungszeit ab heute oder später beginnt.

Die Ausgestaltung des Kolloquiums wird in § 19 der jeweiligen Prüfungsordnung definiert. Im Wesentlichen lauten die Vorgaben wie folgt:

In einem Vortrag mit einer Dauer von 10 Minuten in den Bachelorstudiengängen bzw. in einem Vortrag mit einer Dauer von 15 Minuten in den Masterstudiengängen und in einer anschließenden 15-minütigen Diskussion (Bachelor und Master identisch) sollen die Studierenden ihre bis dato im Rahmen der Abschlussarbeit gewonnenen Erkenntnisse präsentieren. Der Termin wird vom Betreuer bzw. der Betreuerin festgelegt und dem/der Studierenden in der Regel eine Woche vorher bekannt gegeben. Das Kolloquium wird nicht benotet, sondern nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Es wird von einem/einer Prüfer/in in Gegenwart eines/einer sachkundigen Beisitzers/Beisitzerin bewertet, wobei der/die Prüfer/in der/die Betreuer/in sein soll. Vor der Festsetzung der Bewertung hört der/die Prüfer/in den/die Beisitzer/in zum ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung an. Der/Die Beisitzer/in darf keine Prüfungsfragen stellen und nicht bewerten. Die Anhörung und die Bewertung sind nicht öffentlich. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse des Kolloquiums sind in einem Protokoll festzuhalten.  Das Ergebnis ist dem/der Prüfungskandidatin/ Prüfungskandidaten jeweils im Anschluss an das Kolloquium bekannt zu geben. Nach Entscheidung des/der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatin erfolgt die Bekanntgabe in öffentlicher oder nicht öffentlicher Form.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen im Studienbüro gern als Ansprechpartner zur Verfügung.