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Der verantwortliche Prüfungsausschuss hat die Liste der erlaubten Taschenrechner-Modelle überarbeitet und beschlossen. Damit sind in den Präsenzprüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ab sofort nur noch die dort aufgeführten Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen, sofern die verantwortlichen Prüfer keine davon abweichenden Regelungen treffen.

Der zentrale Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung vom 19. April 2023 auf Basis der Erfahrungen aus dem Wintersemester 2022/23 beschlossen, die Liste der in den Präsenzprüfungen der Fakultät als Hilfsmittel zugelassenen Taschenrechner moderat zu überarbeiten. Somit gilt nun die aktualisierte Liste verbindlich für die Prüfungen an der Fakultät. Die Liste enthält verschiedene Taschenrechner-Modelle mit allen grundlegenden wissenschaftlichen und trigonometrischen Funktionen in unterschiedlichen Preisstufen. Berücksichtigt wurden auch modellgleiche Ausführungen der einzelnen Hersteller, so dass nun insgesamt 23 Modelle zulässig sind. Prüflinge dürfen künftig in der Regel nur noch diese Taschenrechner benutzen, sofern in der betreffenden Prüfung Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen sind und die jeweils verantwortlichen Prüfer keine anderen Regelungen treffen. Sollten Studierende in den Präsenzprüfungen ein anderes Modell nutzen, kann dies als Nutzung unerlaubter Hilfsmittel und damit als Täuschungsversuch gewertet werden.