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In den Präsenzprüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät dürfen ab sofort nur noch bestimmte Taschenrechner genutzt werden, sofern die verantwortlichen Prüfer keine davon abweichenden Regelungen treffen. Der verantwortliche Prüfungsausschuss hat hierzu eine Liste der erlaubten Modelle beschlossen.

Der zentrale Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, dass in den Präsenzprüfungen der Fakultät ausschließlich die in einer Liste aufgeführten Taschenrechner als Hilfsmittel zulässig sind, sofern die jeweils verantwortlichen Prüfer keine anderen Regelungen treffen. Die Liste enthält 14 verschiedene Taschenrechner-Modelle mit allen grundlegenden wissenschaftlichen und trigonometrischen Funktionen in unterschiedlichen Preisstufen. Prüflinge dürfen künftig in der Regel nur noch diese Taschenrechner benutzen, sofern in der betreffenden Prüfung Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen sind und die verantwortlichen Prüfer nicht darüber hinaus weitergehende Regelungen festgelegt haben. Sollten Studierende in den Präsenzprüfungen ein anderes Modell nutzen, kann dies als Nutzung unerlaubter Hilfsmittel und damit als Täuschungsversuch gewertet werden.