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Abschlussarbeiten werden künftig in den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen ausschließlich elektronisch über das Campusmanagementsystem AlmaWeb eingereicht und den zuständigen Prüfern zur Verfügung gestellt.

Infolge einer Initiative des Fachschaftsrats Wirtschaftswissenschaften und auf Basis der Empfehlung des zentralen Prüfungsausschusses der Fakultät sowie des Beschlusses des Fakultätsrats vom 14.12.2022 werden Abschlussarbeiten in den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen ab 1.4.2023 nunmehr ausschließlich digital über das Campusmanagementsystem AlmaWeb elektronisch eingereicht und den zuständigen Prüfern zur Verfügung gestellt. Studierende müssen daher keine gedruckten Fassungen Ihrer Abschlussarbeit mehr erstellen und einreichen. Weiterbildungsstudiengänge sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die digitalen Fassungen der Abschlussarbeiten dürfen einen Umfang von 50 MB nicht überschreiten und müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst hochgeladen werden. Die Selbstständigkeitserklärung muss händisch unterschrieben und eingescannt oder digital signiert am Ende des Dokuments eingefügt sein. Ist der Umfang der Arbeit durch etwaige Anhänge größer oder enthalten die Anhänge ausführbare oder andere Dateien, müssen die Studierenden den Anhang bzw. die Anhänge auf einem zusätzlichen Datenträger fristgerecht im Studienbüro oder über den Fristenbriefkasten der Universität Leipzig einreichen. Bitte informieren Sie in diesem Fall vorab das Prüfungsmanagement via Unimail.

Due Studierenden sollen für den Prozess des Hochladens genügend Zeit einkalkulieren und laden ihre Abschlussarbeit möglichst nicht im letzten Moment hochladen. Das Hochladen kann vorher nicht getestet werden! Daher sollten die Studierenden bei Problemen zunächst die Einstellungen ihres Computers (Firewall, Antivirenprogramm, Internetverbindung usw.) überprüfen und vorher eine Alternative für den Fall einplanen, dass ihre Internetverbindung im entscheidenden Moment ausfällt.

Nach erfolgreichem Hochladen der Abschlussarbeit gilt ein prüfungsrechtlicher Grundsatz: Einmal eingereicht ist eingereicht – selbst dann, wenn die Studierenden eigentlich noch Bearbeitungszeit haben. Ein Löschen und erneutes Hochladen der Abschlussarbeit sind daher grundsätzlich nicht möglich. Nachdem die Studierenden ihre Arbeit erfolgreich hochgeladen haben, müssen sie weder das Prüfungsmanagement noch ihren Prüfer darüber informieren. Das Prüfungsmanagement prüft anschließend, ob die Arbeit fristgerecht und vollständig (Selbstständigkeitserklärung) hochgeladen wurde und gibt die Arbeit für die Begutachtung frei.

Um sich mit dem Prozess vorab vertraut machen zu können, stellen wir den Studierenden schon jetzt eine Klickanleitung zur Verfügung. AlmaWeb wird ab 16.3.2023 sukzessive vorbereitet, so dass der Umstieg pünktlich ab 1.4.2023 funktioniert. Das bedeutet, dass bis einschließlich 31.3.2023 eingereichte Abschlussarbeiten wie bisher noch in gedruckter (zwei Exemplare) und elektronischer Form (auf einem Datenträger) einzureichen sind.

Sollten Sie Fragen haben oder sollten Probleme auftauchen, wenden Sie sich gern ans Studienbüro.