Der Stabilitätsrat – bestehend aus dem Bundesminister der Finanzen, den Finanzministern der Länder sowie dem Bundeswirtschaftsminister – stärkt die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Der Beirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Stabilitätsrat dabei, die Einhaltung der im Haushaltsgrundsätzegesetz festgelegten Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits zu überwachen.
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