Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum (Pflicht-)Praktikum, welches Bestandteil des Studiengangs Wirtschaftsinformatik B.Sc. ist.

Bitte beachten Sie nochmals folgende Hinweise:

  • die Anmeldung für die (Pflicht-)Praktika erfolgt ausschließlich über das Praktikumsamt IWI (Herr Barton)
  • Sie müssen sich NICHT für die Module im TOOL anmelden/einschreiben !!!

Durch eine unrichtige Anwendung scheitern die besten Theorien.

Rupert Kornmann (1757 - 1817)

Häufig gestellte Fragen zum Praktikum

In diesem Bereich finden Sie eine Auswahl von Fragen, welche häufig im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung des Praktikums gestellt werden.

Bitte lesen Sie die Praktikumsordnung des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWI). Davon ausgehend:

  1. Den Antrag auf Betreuung eines Praktikums (Betreuungsvertrag) downloaden, ausfüllen und beim Praktikumsamt zusammen mit Ihrem aktuellen Transcript of Records einreichen.
  2. Nach Bestätigung des Betreuungsvertrages durch einen Professor des IWI den Mustervertrag Praktikum (Vertrag Student/Praktikumsbetrieb) downloaden, ausfüllen und beim Praktikumsbetrieb einreichen bzw. unterschreiben lassen.
  3. Den durch den Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsvertrag beim Praktikumsamt vorlegen und die endgültige Bestätigung für das Praktikum erhalten.
  4. Nach Abschluss des Praktikums den durch den Praktikumsbetrieb bestätigten Bericht beim Praktikumsamt und dem wissenschaftlichen Betreuer einreichen und einen Termin für die Präsentation vereinbaren.

Teilnahme an den Modulen:

• 07-102-1103 Basic Programming Paradigms,

• 07-102-1104 Advanced Programming Paradigms and Contemporary Programming Concepts,

• 07-102-3102 Software-Technik,

• 07-102-4102 Entwicklung verteilter Anwendungen,

• 07-102-2103 Web-Techniken,

• 07-102-1101 Wirtschaftsinformatik I,

• 07-102-1301 Wirtschaftsinformatik II

  • Praktikum (8 Wochen):
    • Praktikumsbericht im Umfang einer Bearbeitungswoche, ca. 5 Seiten
    • Präsentation: 15 Min.
  • Praktikum „Fachnahe Schlüsselqualifikation“ (15 Wochen):
    • Praktikumsbericht im Umfang von zwei Bearbeitungswochen, ca. 10 Seiten
    • Präsentation: 20 Min.
  • Praktikum „Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation“ (22 Wochen):
    • Praktikumsbericht im Umfang von drei Bearbeitungswochen, ca. 15 Seiten
    • Präsentation: 25 Min.

Auf der Basis des bisher erworbenen Wissens sollen anwendungsorientierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen vermittelt und die Bearbeitung konkreter Probleme im Tätigkeitsfeld eines Wirtschaftsinformatikers ermöglicht werden.

Nein.

Das Praktikum setzt die Bearbeitung eines wissenschaftlichen oder lehrrelevanten Themas nach vorheriger Abstimmung mit einem Hochschullehrer voraus.

Ausschließlich die am IWI tätigen Professoren und die kooptierten Professoren des Instituts für Informatik, die zusätzlich einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen können.

Ja.

Diese Themen müssen aber von einem der oben genannten Professoren bestätigt werden.
 

Nein.

Wird das Praktikum über 22 Wochen durchgeführt, ist in dieser Zeit kein weiterer Besuch von Veranstaltungen an der Universität notwendig und das Praktikum kann weltweit realisiert werden.
Entscheidet man sich aber für ein kürzeres Praktikum, sollte man den Praktikumsort erreichbar zum Studienort wählen, um notwendige Lehrveranstaltungen zu besuchen.

  • Das Webportal des Career Service der Universität Leipzig publiziert Angebote.
  • Im Internet gibt es verschiedene Portale, die Praktikumsangebote für Wirtschaftsinformatiker anbieten.
  • Im Zweifelsfall kann Ihnen Herr Barton einige Unternehmen nennen, bei denen es eventuell freie Praktikumsplätze zu besetzen gibt.

Hinsichtlich des Inhaltes und der Anerkennung gibt es keine abweichenden Kriterien zwischen einem Praktikum im Inland und Ausland.


Wichtig: Bei der Durchführung eines praktischen Studiensemesters im Ausland besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Krankheit oder begründete Abwesenheit ist vom Studierenden unverzüglich dem Praktikumsbetrieb und dem Praktikumsamt anzuzeigen.

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist diese spätestens am dritten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen.

Ein Anspruch auf eine Vergütung besteht nicht.

Die Höhe des Entgelts wird individuell mit dem Praktikumsbetrieb vereinbart.

Nein.

Das Praktikum ist Teil des Studiums und begründet damit kein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber. Das Bundesurlaubsgesetz ist in diesem Fall nicht wirksam. Das Praktikum kann während des Semesters durchgeführt werden; für Urlaub/Erholung gibt es die Semesterferien.

Hiervon abweichende Vorgaben des Praktikumsunternehmens klären Sie bitte individuell mit Herr Barton.

Bei Problemen im Verlauf des Praktikums, insbesondere bei solchen, die sich nicht direkt mit dem Praktikumsbetrieb lösen lassen, steht der Praktikumsbetreuer zur Lösung zur Verfügung. Nehmen Sie einfach mit ihm Kontakt auf.

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Weitere Informationen

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