Sollten Sie als nächsten Karriereschritt eine Weiterbildung zum „Aktuar DAV“/ zur „Aktuarin DAV“ anstreben, finden Sie hier entsprechende Informationen zu Angeboten des Instituts für Handel und Banken.
Zulassung
Voraussetzung für eine Ausbildung zum „Aktuar DAV“/ zur „Aktuarin DAV“ ist ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer Hochschule in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2021 ist es zudem auch mit einem Abschluss differenzierterer Studiengänge rund um Mathematik, Statistik, Informatik und „mathematisierte Wirtschaftswissenschaften“ möglich, ausreichende Grundkenntnisse in Mathematik sowie Grundkenntnisse in Stochastik nachzuweisen.
Prof. Weiß ist Vertrauensdozent der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) an der Universität Leipzig. Studierende, die an einer Aufnahme der Aktuarausbildung bei der DAV interessiert sind, können von Prof. Weiß eine Bescheinigung erhalten, dass sie über Grundkenntnisse sowohl in Mathematik als auch in Wahrscheinlichkeitstheorie und Stochastik verfügen. Dafür gibt es die folgenden beiden Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Sie können mindestens 90 ECTS in mathematischen sowie 30 ECTS in stochastischen Prüfungsleistungen nachweisen. Zu beachten ist, dass auch stochastische Inhalte im Falle einer ausreichend mathematischen Ausprägung in den 90 ECTS der mathematischen Inhalte enthalten sein können.
Möglichkeit 2: Sie können ausreichende Grundkenntnisse in Mathematik und Stochastik in dem vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss festgelegten Umfang gemäß Lernzielkatalog nachweisen.
Anerkennung von Leistungen
Falls Sie sich Ihre Grundkenntnisse anerkennen lassen wollen, senden Sie bitte folgende Dokumente an banken(at)wifa.uni-leipzig.de:
- Antrag auf Anerkennung für Stochastik (im Word-Format) und/oder
- ANTRAG AUF ANERKENNUNG FÜR MATHEMATIK (im Word-Format)
- unterschriebene Bestätigung über die Richtigkeit Ihrer gemachten Angaben (im pdf-Format)
- Nachweise der abgelegten Prüfungen (Zeugnisse, akademische Bescheinigung, Diplomfachprüfung) als eine zusammengefasste pdf-Datei
Erfüllen Sie keine der beiden obengenannten Voraussetzungen, muss eine Zulassungsprüfung in Mathematik und/oder Stochastik absolviert werden.
Ablauf der Ausbildung
Seit dem 1. Januar 2018 bietet die DAV eine neue Struktur für die Ausbildung zum Aktuar DAV / zur Aktuarin DAV an. Das neue Prüfungssystem untergliedert sich in Fächer des Grund- und Spezialwissens. Ziel der neuen Ausbildung ist es, die Aktuare auf das veränderte Arbeitsumfeld durch Solvency II, die zunehmende Digitalisierung und die neuen Herausforderungen des Risikomanagements vorzubereiten. Darüber hinaus wird die internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der deutschen Ausbildung vereinfacht.
Anerkennung von Prüfungsleistungen in den Fächern des Grundwissens
Das neue Prüfungssystem der DAV untergliedert sich in sechs Fächer des Grundwissens sowie vier Fächer des Spezialwissens. Am Institut für Handel und Banken können die Grundwissenkurse Finanzmathematik und Risikobewertung sowie Angewandte Stochastik absolviert werden.
Die für die Prüfung im entsprechenden Fach gemäß der aktuellen Prüfungsordnung der DAV erforderlichen Inhalte werden in den unten aufgelisteten Modulen gelehrt. Weiterhin muss für jeden der Grundwissenkurse eine separate Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen zu Angewandte Stochastik sowie Finanzmathematik und Risikobewertung finden jährlich zu Beginn des Sommersemesters an der Universität Leipzig statt. Eine Teilnahme ist kostenlos, eine Voranmeldung jedoch erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in den zugehörigen Modulen sowie auf Anfrage unter lehre.banken[at]wifa.uni-leipzig.de.
Für Finanzmathematik und Risikobewertung:
- (07-101-2403) Einführung in die Finanz- und Versicherungsmathematik
- (07-101-2404) Financial Risk Management
- (07-201-2412) Artificial Intelligence & Machine Learning in Finance
Für Angewandte Stochastik:
- (07-201-2413) Quantitative Risk Management
Eine Auflistung der weiteren Prüfungen im Grundwissen und Spezialwissen, eine Empfehlung zur Prüfungsreihenfolge sowie die aktuelle Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten der DAV.
Neue Prüfungsordnung und Übergangsregelung
Prüflinge, die sich ab dem 1. Januar 2018 zur DAV-Ausbildung anmelden, werden automatisch in der neuen Prüfungsordnung ins Ausbildungssystem aufgenommen. Prüflinge, die sich bereits in der Ausbildung befinden, können die Ausbildung im Rahmen ihrer bisherigen Prüfungsordnungen bis zum 31. Dezember 2022 beenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in die neue Prüfungsordnung 4.1 unter Beachtung von weiteren Übergangsregelungen zu wechseln.
Diese Regelung gilt ebenfalls für Prüflinge, die während des Studiums eine der durch die DAV nach Prüfungsordnung 3 akkreditierten Prüfungen bestanden haben und sich erst nach dem 1. Januar 2018 gemäß Prüfungsordnung 4 zur Ausbildung anmelden.