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Studienfachberatung

Master (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre
Der akkreditierte Masterstudiengang (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre (Economics) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ist Teil der volkswirtschaftlichen Ausbildung im Bachelor, Master und dem Promotionsstudium. Er ist auf die Dauer von vier Semestern ausgelegt. Es werden Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule sowie die Masterarbeit absolviert. Ein Auslandssemester ist möglich.
Das Curriculum umfasst insgesamt 120 Credits. In den ersten beiden Semestern wird eine breite analytische Kompetenz in den volkswirtschaftlichen Kernfächern vermittelt. In den folgenden Semestern können individuelle Schwerpunkte (z.B. in den Bereichen „Business Economics“, „Development Economics“, „European Economics“, „Money, Credit and Banking“ und „Wirtschaftspolitik“) gesetzt werden. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte sind die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und Präsentationskompetenzen Bestandteil der Ausbildung.
Die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen finden sie hier.
FAQ Studienfachberatung "VWL-Economics"
Frage 1: Wo finde ich Informationen zum Masterstudiengang und wie sind die Bewerbungsfristen?
Weitere Informationen und Bewerbungsfristen zum Master Volkswirtschaftslehre finden Sie bitte hier.
Frage 2: Wie sehen die Zugangsbedingungen für den Masterstudiengang in Economics aus? Welche Regelungen gelten für die Einschreibung in den Master, die fachähnliche Abschlüsse und/oder FH-Bachelor-Abschlüsse betreffen bzw. sind eine Eignungsprüfung oder sonstige Leistungen erforderlich?
Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachgewiesen. Die zusätzlich geltenden fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind:
- ein abgeschlossener Bachelorstudiengang mit überwiegend betriebs- sowie volkswirtschaftlichen Inhalten oder ein vergleichbarer Abschluss (also auch von einer FH) oder
- ein Abschluss mit überdurchschnittlichen Leistungen in einem anderen einschlägigen beruftsqualifizierenden Studiengang an einer Hochschule.
Alle Bewerber/innen müssen eine Eignungsfeststellungsprüfung bestehen.
Die Bewerber/innen sollten neben der deutschen auch die englische Sprache in Wort und Schrift gemäß dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen" beherrschen.
Es darf nicht bereits in einem verwandten Masterstudiengang (mindestens 60% identisch) eine Prüfung, deren Bestehen notwendige Voraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums ist, endgültig nicht bestanden worden sein.
Frage 3: Ist der Master VWL zulassungsbeschränkt?
Es existiert kein Numerus clausus. Interessenten, die ihren qualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben sich an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (genaue Adresse siehe Homepage zum Master Volkswirtschaftslehre). Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der zweistufigen Eignungsfeststellungsprüfung. Stufe 1 besteht in der Prüfung der Bewerbungsunterlagen. Geeignete Bewerber werden schriftlich zu Stufe 2, einem persönlichen Gespräch, eingeladen. Einen schriftlichen Test gibt es nicht.
Frage 4: Welche Sprachkenntnisse werden für den Master Volkswirtschaftslehre vorausgesetzt?
Die Bewerber/innen sollten neben der deutschen auch die englische Sprache in Wort und Schrift gemäß dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“ beherrschen. Zertifikate von Sprachtests müssen folglich nicht vorgelegt werden.
Frage 5: Werden Gebühren für den Masterstudiengang erhoben?
Nein, es fallen keine Studiengebühren an. Es müssen lediglich Semesterbeiträge bezahlt werden.
Frage 6: Ist der Master VWL in englischer Sprache studierbar?
Der Master VWL ist insbesondere in der Spezialisierung Development Economics in englischer Sprache studierbar. Ausländischen Bewerbern werden Kenntnisse der deutschen Sprache empfohlen, da Vorlesungen auch auf Deutsch gehalten werden.
Frage 7: Ist eine Online-Bewerbung möglich?
Nein, die Bewerbung muss postalisch an die auf der Internetseite des Masters Volkswirtschaftslehre genannte Adresse gesendet werden (Infos hier).
Frage 8: Ist es problematisch, wenn für die Bewerbung noch kein Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor-Zeugnis) vorliegt?
Nein, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine aktuelle Notenliste bei. Die beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses können Sie bis Ende September nachreichen (das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformular).
Frage 9: Muss man sich separat für das Eignungsfeststellungsgespräch anmelden?
Nein, dies ist nicht nötig.
Frage 10: Wie sieht das Eignungsfeststellungsgespräch aus?
Die anhand der Bewerbungsunterlagen ausgewählten Bewerber werden in einem zweiten Schritt zum Eignungsfeststellungsgespräch eingeladen. Es handelt sich um ein Gespräch, in dem die volkswirtschaftlichen Grundkenntnisse sowie das Verständnis für volkswirtschaftliche Zusammenhänge des Bewerbers anhand fachlicher Fragen überprüft werden. Auch aktuelle wirtschaftspolitische Ereignisse können Gegenstand des Gesprächs sein.
Frage 11: Anerkennung und Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Masterstudienganges Volkswirtschaftslehre (Economics) an der Universität Leipzig im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen zu beachten.
(2) Für Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien und anderen Bildungseinrichtungen sowie für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen gilt der Absatz 1 entsprechend.
(3) Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen erbracht wurden, werden nach Maßgabe der Abätze 1 und 2 angerechnet.
(4) Außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen werden angerechnet, soweit diese Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderung entsprechen und diese damit ersetzen können.
(5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig.
(6) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung oder Anrechnung. Die Studierenden haben die dafür erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Frage 12: Auslandsaufenthalt (Master)
Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren; insbesondere haben die Studierenden vor Antritt sicherzustellen, dass die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen oder die zu studierenden Module durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.
Master-Studenten (Volkswirtschaftslehre) sollten im dritten Semester den Auslandsaufenthalt planen. Dies erleichtert die Anrechnungsmöglichkeiten erheblich.
ECTS-Punkte und Anrechenbarkeit
Bedenken Sie bitte, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, dass an den Partnerhochschulen Veranstaltungen mit ähnlichem Titel, ähnlichem Inhalt und gleicher LP-Zahl angeboten werden.
Für die Anerkennung Ihrer Leistungen im Ausland gelten folgende Festlegungen:
- Die Anerkennung erfolgt über das Prüfungsamt.
- Als Alternative zu den Leistungen innerhalb des Moduls "Fachnahe Schlüsselqualifikation" bekommen Studenten für das Studium im Ausland pauschal 10 LP. Um diese Punkte zu erhalten, beachten Sie bitte:
- Das Auslandsstudium an einer Universität muss einen klaren inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium aufweisen.
- Das Studium muss mindestens 3 Monate dauern.
- Sie haben im Anschluss an Ihr Auslandsstudium einen Bericht zu verfassen, der auf maximal fünf Seiten die folgenden Informationen enthält:
- Name, Prüfungsnummer und Anschrift des Studenten.
- Name und Anschrift der ausländischen Universität.
- Kurze Beschreibung des Inhalts der besuchten Kurse.
- Der Bericht ist spätestens drei Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland oder spätestens drei Wochen nach Erhalt der ECTS-Datenabschrift im Prüfungsamt einzureichen (Ausschlussfrist).
- Im Pflichtbereich wird es eine individuelle und sorgfältige Prüfung der Adäquanz durch die zuständigen Professoren geben.
- Bei den Qualifizierungsrichtlinien ist die inhaltliche Passfähigkeit zu prüfen.
- Voraussichtlich lassen sich Wahlpflichtfächer relativ problemlos entsprechend der LP-Summe anerkennen, wenn die Fächer dem wirtschaftswissenschaft-
lichen Gebiet zuzurechnen sind. Hier ist es also nicht notwendig, an der Auslanduniversität nach Kursen zu suchen, die im Inhalt oder Titel ähnlich zu den bei uns angebotenen Kursen sind. - Sprachkurse, die in der Summe mindestens 10 ECTS-Punkte erreichen, können als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation anerkannt werden.
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie hinreichend viele Lehrveranstaltungen erfolgreich besuchen:
- Der typische Studienumfang beträgt etwa 30 ECTS-Punkte je Semester.
- Studierende, die 10 ECTS-Punkte für die "Fachnahe Schlüsselqualifikation" erhalten, sollten Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten erfolgreich bestehen. Auch diesen Studenten sei für ein aktives und interessantes Studienjahr empfohlen, auf Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu orientieren.
Der Nachweis über die erbrachten Leistungen und ECTS-Punkte erfolgt über die ECTS-Datenabschrift (Download Formular oder Formular der Partneruniversität), welche Sie an der Partneruniversität ausfüllen lassen.
Wenn Sie keinerlei Nachweis über besuchte Lehrveranstaltungen (ECTS-Datenabschrift) vorlegen oder der Umfang sehr unzureichend ist, kann die Universität Leipzig die gewährten Stipendien von Ihnen zurückfordern.
Das Akademische Auslandsamt hat für alle Studierenden eine Erasmus-Checkliste sowie wichtige Informationen zum Thema ECTS (einschl. Studienvertrag, Datenabschrift und Sprechzeiten des AAA) zusammengestellt.
Frage 13: Muss eine Modulteilnahme nach der Einschreibung noch bestätigt werden?
Ja, bitte beachten Sie die Einschreibehinweise des Prüfungsamts.
Frage 14: Ist es möglich, an der Fakultät das Masterstudium zu absolvieren und anschließend zu promovieren?
Grundsätzlich ja, allerdings sind Masterstudium und Promotion voneinander getrennt. Das Masterstudium (Economics) bietet andererseits bei sehr guten Studienleistungen beste Voraussetzungen für eine Promotion im Bereich VWL an der Universität Leipzig.
Um einen Platz im Masterprogramm der Fakultät kann man sich unter Einhaltung der Fristen und der Bewerbungsrichtlinien bewerben. Informationen zum Master finden Sie hier.
Bei den Promotionsmöglichkeiten sieht es etwas anders aus. Promotionen werden bisher weitestgehend über Mitarbeitertätigkeiten o.ä. durchgeführt, d.h. in Verbindung mit einer Mitarbeiterstelle. Deshalb sind die Kapazitäten beschränkt. Promotionsmöglichkeiten müssen immer mit dem jeweiligen Fachvertreter geregelt werden.
Frage 15: Können Studenten anderer Fachrichtungen Module an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Wahlbereich belegen?
Voraussetzung für die Teilnahme an wirtschaftswissenschaftlichen Modulen (mit Scheinerwerb) ist eine Kooperationsvereinbarung mit den betreffenden Fakultäten.
Frage 16: Welche Voraussetzungen gibt es, damit ein Bachelorstudiengang als fachnah gilt?
Grundsätzlich sind Grundkenntnisse in den Fächern Mikroökonomik, Makroökonomik, Statistik und Ökonometrie für das Studium wichtig. Sollten Sie diese nachweisen können, ist dies für die Bewerbung von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Fehlende Grundkenntnisse in einzelnen Fächern können - mit einem höheren Arbeitsaufwand - nachgeholt werden.
Frage 17: Welche Möglichkeiten habe ich, die Grundkenntnisse im Fach Mikroökonomik nachzuarbeiten?
Es besteht die Möglichkeit das Pflichtfach Mikroökonomie statt im ersten im dritten Semester zu belegen und dafür ein geeignetes Wahlmodul vorzuziehen (d.h. ein Wahlmodul, das den Besuch des entsprechenden Pflichtmoduls nicht voraussetzt). Dies gibt Ihnen die Zeit, Grundkenntnisse im Selbststudium zu erwerben. Die Bachelorvorlesung Mikroökonomik findet im Sommersemester statt. Allerdings wird es bei diesem alternativen Studienplan zu Konflikten mit einem geplanten Auslandsaufenthalt kommen. In der dritten und zweiten Woche vor Semesterbeginn wird ein geblockter Kurs angeboten, der die Hauptthemen der Bachelor-Mikroökonomik vermittelt/wiederholt. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an den Lehrstuhl für Mikroökonomie wenden.
Als Literatur für ein Selbststudium der Grundlagen der Mikroökonomik empfehlen wir:
Harald Wiese (2010), Mikroökonomik, Springer: Heidelberg, New York, 5. Auflage.
Bitte konsultieren Sie auch die Webseiten des Mikrolehrstuhls oder
http://www.wifa.uni-leipzig.de/itvwl/professur-mikrooekonomik/lehre/master/advanced-microeconomics.html
Frage 18: Welche Möglichkeiten habe ich, die Grundkenntnisse im Fach Makroökonomik nachzuarbeiten?
Die Bachelorvorlesung Makroökonomik findet im Wintersemester statt. Im zweiten Semester können Sie dann die reguläre Masterveranstaltung besuchen. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an den Lehrstuhl für Makroökonomik wenden.
Als Literatur für ein Selbststudium der Grundlagen der Makroökonomik empfehlen wir:
Burda, M. und C. Wyplosz (2009), Macroeconomics - A European Text, Oxford University Press: Oxford, 5. Auflage.
Frage 19: Welche Möglichkeiten habe ich, die Grundkenntnisse im Fach Statistik nachzuarbeiten?
Es besteht die Möglichkeit das Pflichtfach Statistik statt im ersten im dritten Semester zu belegen und dafür ein geeignetes Wahlmodul vorzuziehen (d.h. ein Wahlmodul, das den Besuch des entsprechenden Pflichtmoduls nicht voraussetzt). Dies gibt Ihnen die Zeit, Grundkenntnisse im Selbststudium zu erwerben. Die Bachelorvorlesung Statistik findet im Wintersemester statt. Allerdings wird es bei diesem alternativen Studienplan zu Konflikten mit einem geplanten Auslandsaufenthalt kommen. Bitte beachten Sie dass die Fächer Statistik und Ökonometrie nur zusammen geprüft werden! Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an den Lehrstuhl für Statistik wenden.
Als Literatur für ein Selbststudium der Grundlagen der Statistik empfehlen wir:
Fahrmeir, L., R. Künstler, I. Pigeot und G. Tutz (2009), Statistik - Der Weg zur Datenanalyse, Springer: Heidelberg, New York, 7. Auflage.
Frage 20: Welche Möglichkeiten habe ich, die Grundkenntnisse im Fach Ökonometrie nachzuarbeiten?
Es besteht die Möglichkeit das Pflichtfach Ökonometrie statt im ersten im dritten Semester zu belegen und dafür ein geeignetes Wahlmodul vorzuziehen (d.h. ein Wahlmodul, das den Besuch des entsprechenden Pflichtmoduls nicht voraussetzt). Dies gibt Ihnen die Zeit, Grundkenntnisse im Selbststudium zu erwerben. Die Bachelorvorlesung Ökonometrie findet im Sommersemester statt. Allerdings wird es bei diesem alternativen Studienplan zu Konflikten mit einem geplanten Auslandsaufenthalt kommen. Etwa eine Woche vor Semesterbeginn wird ein geblockter Kurs angeboten, der Standardmethoden der Ökonometrie vermittelt/wiederholt. Bitte beachten Sie dass die Fächer Statistik und Ökonometrie nur zusammen geprüft werden! Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an den Lehrstuhl für Ökonometrie wenden.
Als Literatur für ein Selbststudium der Grundlagen der Ökonometrie empfehlen wir:
Komlos, J. und Bernd Süssmuth (2010), Empirische Ökonomie. Eine Einführung in Methoden und Anwendungen, Springer: Heidelberg, New York.


