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Als Reaktion auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Krise hat der Bundestag vergangenen Mittwoch, den 25.03.2020, im Eilverfahren ein milliardenschweres Hilfspaket verabschiedet, dem mittlerweile auch der Bundesrat zugestimmt hat. Im Hinblick auf dieses Paket, wie auch bspw. das Maßnahmenpaket des Freistaates Bayern, war medial vielfach von einer „Lockerung“ oder gar „Aussetzung“ der Schuldenbremse die Rede.

Mit dem Beitrag soll Transparenz geschaffen und richtig gestellt werden, dass diese enormen Kredite sich innerhalb des Spielraums bewegen, den die Schuldenbremse sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene in derartigen Situationen bietet.

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