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Netto­investitionen können auf der Grund­lage ver­schiedener Methoden er­mittelt werden. Einer­seits dienen die Volks­wirt­schaftlichen Gesamt­rechnungen (VGR) und anderer­seits die kom­munale Doppik dazu, die Netto­investitionen der Ge­meinden bzw. der Länder zu be­stimmen.

Allerdings führen beide Methoden zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die Dis­krepanz zwischen diesen beiden Methoden wird in der KOMKIS Anal­yse untersucht. Dazu werden beide Methoden näher erläutert und diskutiert. Während die Netto­investitionen im Rahmen der VGR einheitlich ermittelt werden, findet die Er­hebung der je­weiligen Netto­investitionen im Rahmen der kom­munalen Doppik de­zentral in den einzelnen Kom­munen statt.

Es wird auf­gezeigt, dass die Dis­krepanz zwischen beiden Methoden im Wesentlichen auf die unter­schiedlich er­mittelten Ab­schreibungen sowie ins­besondere deren Teil­komponenten zu­rück­zuführen sind. Diese sind die Art der Ab­schreibung (Linear, Degressiv, Leistungsabschreibung), die unter­schiedlich an­gesetzten Nutzungs­dauern und/oder die Ab­schreibungs­sätze sowie die Bewertungs­grundlage für die Ab­schreibungen (historische An­schaffungs­kosten oder Wieder­beschaffungs­kosten).

Darüber hinaus wird in der Analyse auf­gezeigt, dass Kom­munal­be­fragungen eine weitere Möglich­keit dar­stellen, die Netto­investitionen näherungs­weise zu quanti­fizieren. Letztlich ist eine präzise Er­mittlung der Netto­investitionen der Kom­munen durch keine der auf­gezeigten Methoden zu realisieren. Allerdings tragen alle drei Methoden in ihrer Gesamt­heit dazu bei, jene Größen näherungs­weise zu be­stimmen.