Auf dieser Seite erfahren Studieninteressierte und Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mehr über die Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen oder Fakultäten und von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studium an unserer Fakultät.

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Beim Auslandsaufenthalt absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen können ins Studium eingebracht werden. Foto: Sebastian Heinisch

Vor Beginn und während eines Studiums an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt es verschiedene Möglichkeiten, bereits vorliegende Studien- und Prüfungsleistungen einzubringen. Bitte wählen Sie den auf Sie zutreffenden Bereich, um sich detaillierter über die Vorgehensweise zu informieren.

Sie studieren bereits an einer anderen Hochschule oder wollen innerhalb der Universität Leipzig an einen Studiengang an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wechseln und sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben? Dann informieren Sie sich bitte zunächst über die verschiedenen Bewerbungsmodalitäten und -fristen unserer Studiengänge.

Im Bewerbungsverfahren für ein höheres Fachsemester benötigen Sie unter anderem einen sogenannten Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses. Dieser Anrechnungsbescheid legt die Entscheidung über die Einstufung des Fachsemesters fest.

Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen entscheidend

Grundlage für die Einstufung sind Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen, wobei ein Workload von 30 Leistungspunkten/ECTS pro Semester, vorrangig in den an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig vorgesehenen Modulen, ausschlaggebend ist. Bei der Einstufungsprüfung wird Wert darauf gelegt, dass die für die Anerkennung beantragten Pflichtmodule hinsichtlich Inhalt, Umfang und Niveau gleichwertig sind; hierfür können Sie gegebenenfalls auch mehrere bereits absolvierte Module heranziehen. Bei Wahlpflichtmodulen besteht etwas mehr Flexibilität, sofern sie sich inhaltlich im Fachgebiet des betreffenden Studiengangs bewegen und nicht wesentlich mit unseren Pflichtmodulen überschneiden. Fachfremde Leistungen können bei den Bachelorstudiengängen unter Umständen im fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsbereich und bei den Masterstudiengängen mit entsprechenden Masterniveau im sogenannten freien Wahlbereich anerkannt werden. Da die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt an berufsbildenden Schulen) ausschließlich Pflichtmodule enthält, besteht hier nur wenig Flexibilität. Anhand dieser Richtwerte sollten Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung/Einstufung ausfüllen.

Unterlagen einreichen

Für die Einstufung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Einstufungsformular; bitte füllen Sie das Formular in der oberen Hälfte aus.
  2. Antrag auf Anerkennung/Einstufung des jeweiligen Studienganges mit den erforderlichen Anlagen:

Dem Antrag auf Anerkennung/Einstufung sind eine aktuelle Leistungsübersicht beziehungsweise ein aktuelles Transcript of Records und die betreffenden Modulbeschreibungen (keine kompletten Modulhandbücher; bei Masterstudiengängen einschließlich des Nachweises über das Masterniveau) beizufügen. Lediglich bei schon an unserer Fakultät absolvierten Modulen ist die Vorlage von Modulbeschreibungen entbehrlich.

Alle ausgefüllten Einstufungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise sind bis zum 18. August des Jahres (für die Bewerbung zum Wintersemester) beziehungsweise zum 15. Februar des Jahres (für die Bewerbung zum Sommersemester) wahlweise per E-Mail oder schriftlich im Studienbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Grimmaische Str. 12, 04109 Leipzig einzureichen. Die aktuelle Leistungsübersicht beziehungsweise das aktuelle Transcript of Records kann ausnahmsweise bis zum 8. September des Jahres (für die Bewerbung zum Wintersemester) beziehungsweise zum 8. März des Jahres (für die Bewerbung zum Sommersemester) nachgereicht werden, sofern noch die Prüfungsergebnisse des aktuellen Semesters in die Einstufungsprüfung einbezogen werden sollen. Sämtliche Leistungsnachweise (Zeugnis, Leistungsübersicht) sind nach der Immatrikulation noch einmal im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Teilanträge sind nicht statthaft; alle vorhandenen anerkennungsfähigen Leistungen sind in einem Antrag zu stellen.

Sofern ein Anrechnungsbescheid ausgestellt werden kann, ist dieser bis spätestens bis zum 15. September des Jahres (für die Bewerbung zum Wintersemester) beziehungsweise bis zum 15. März des Jahres (für die Bewerbung zum Sommersemester) beim Studierendensekretariat (für Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) beziehungsweise der Stabsstelle Internationales (für Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) einzureichen.

Nach der Immatrikulation kann die Übernahme Ihrer anerkannten Leistungen im Leistungskonto des betreffenden Studiengangs in AlmaWeb erfolgen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie immatrikuliert wurden. Beachten Sie nach der Immatrikulation auch die Frist zur Moduleinschreibung auf der Homepage des Studienbüros. Diese liegt in der Regel vor Beginn des Semesters.

Fristen für Bewerbungen weichen ab

Beachten Sie bitte, dass für die Bewerbung um einen Studienplatz abweichende Fristen gelten. Bei Studiengängen, die auch im höheren Fachsemester mit einem universitätsinternen Nummerus Clausus versehen sind, muss bereits bis zum 15. Juli des Jahres (für das Wintersemester) beziehungsweise bis zum 15. Januar des Jahres (für das Sommersemester) die Bewerbung für das richtige Fachsemester erfolgen. Mehr erfahren Sie hier.

 

Sollten Sie Gewissheit haben wollen, in welches Fachsemester Sie von uns eingestuft werden, empfehlen wir eine rechtzeitige Beantragung vor dem Ende der Bewerbungsfrist nach der oben beschriebenen Verfahrensweise. Insbesondere bei einem Hochschulwechsel kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der erworbenen Leistungspunkte/ECTS hier anerkannt werden.

Sie studieren bereits an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und wollen sich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang (vorangegangenes Studium/Parallelstudium/Doppelstudium etc.) anerkennen lassen? Dann füllen Sie den Antrag auf Anerkennung/Einstufung des jeweiligen Studienganges aus und legen die erforderlichen Unterlagen bei. Erforderlich sind eine aktuelle Leistungsübersicht beziehungsweise ein aktuelles Transcript of Records und die betreffenden Modulbeschreibungen (keine kompletten Modulhandbücher; bei Masterstudiengängen einschließlich des Nachweises über das Masterniveau). Lediglich bei schon an unserer Fakultät absolvierten Modulen ist die Vorlage von Modulbeschreibungen entbehrlich. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Antrag. Bei der Prüfung der Unterlagen wird Wert darauf gelegt, dass die für die Anerkennung beantragten Pflichtmodule hinsichtlich Inhalt, Umfang und Niveau gleichwertig sind; hierfür können Sie gegebenenfalls auch mehrere bereits absolvierte Module heranziehen. Bei Wahlpflichtmodulen besteht etwas mehr Flexibilität, sofern sie sich inhaltlich im Fachgebiet des betreffenden Studiengangs bewegen und nicht wesentlich mit unseren Pflichtmodulen überschneiden. Fachfremde Leistungen können bei den Bachelorstudiengängen unter Umständen im fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsbereich und bei den Masterstudiengängen mit entsprechenden Masterniveau im sogenannten freien Wahlbereich anerkannt werden. Da die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt an berufsbildenden Schulen) ausschließlich Pflichtmodule enthält, besteht hier nur wenig Flexibilität.

Antrag auf Anerkennung/Einstufung:

Sollten Sie nur für einzelne wenige Studien- und Prüfungsleistungen die Anerkennung prüfen lassen, genügt unter Umständen auch das allgemeine einfache Formular:

Da ein Anerkennungsverfahren einer Einzelfallprüfung bedarf und erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollte der Antrag (mit den erforderlichen Anlagen) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Moduleinschreibung gestellt und wahlweise als Scan per E-Mail oder im Studienbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Grimmaische Str. 12, 04109 Leipzig schriftlich eingereicht werden. Sämtliche Nachweise (Zeugnis, Leistungsübersicht) sind vor der Anerkennung noch einmal im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Teilanträge sind nicht statthaft; alle vorhandenen anerkennungsfähigen Leistungen sind in einem Antrag zu stellen.

Diese Informationen richten sich an Studierende, die bereits an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät studieren und erwägen, ein Auslandssemester zu absolvieren.

Grundsätzlich möchten wir Auslandsaufenthalte im Rahmen Ihres Studiums fördern. Damit Ihnen trotz des Aufenthaltes keine wertvolle Studienzeit verlorengeht, können Sie sich zumeist relativ unkompliziert Studien- und Prüfungsleistungen auf Ihr hiesiges Studium anerkennen lassen – wenn Sie hierbei ein paar wenige Regeln im Blick behalten. Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen einen Überblick über diese Regeln. In ersten Abschnitt lernen Sie diese Rahmenbedingungen kennen und erfahren, an wen Sie sich bei Rückfragen wenden können.


Informationen und Ansprechpartner

Neben diesen Informationen zu Anerkennungsfragen finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Webseite zum Auslandsaufenthalt. Bei Rückfragen finden Sie nachfolgend die Ansprechpartner.

Weiterführende Informationen bietet zudem die Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig – online wie offline.

 

Prof. Dr. Harald Wiese

Erasmus-Koordinator der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

VWL/Mikroökonomik
Grimmaische Straße 12
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33771
Telefax: +49 341 97-33779

Kathleen Noack

Sekretärin/Beratung zum Auslandsaufenthalt

VWL/Mikroökonomik
Grimmaische Straße 12, Raum I 219
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33770
Telefax: +49 341 97-33779

Sprechzeiten
09:00-11:00 Uhr

Dr. Maik Pradel

Beratung zum Auslandsaufenthalt

Studienbüro/Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Grimmaische Straße 12, Raum I 105
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33504
Telefax: +49 341 97-33519

Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Sebastian Heinisch

Leiter des Studienbüros/Beratung zur Anerkennung von Auslandsleistungen

Grimmaische Straße 12, Raum I 112
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33511
Telefax: +49 341 97-33519

Sprechzeiten
Terminvereinbarung unter https://frzverwaltung.wifa.uni-leipzig.de/TerminPruefAmt/


Welche ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden?

Um grundsätzlich anerkennungsfähig zu sein, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen an Institutionen erbracht worden sein, die im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert oder ähnliches) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen sind. Dies ist bei den Partner-Hochschulen im Rahmen des Erasmus-Programms immer der Fall; sogenannte Free Mover sollten sich aber rechtzeitig in der Stabsstelle Internationales erkundigen, ob ihre gewünschte Gasthochschule oben genannten Kriterien entspricht. Auskunft hierzu gibt auch das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen Anabin.

Darüber hinaus ist die Anerkennungsfähigkeit abhängig einerseits von den im Ausland absolvierten Kursen und andererseits vom Studiengang und dem Bereich, in dem die ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen. Für alle Studiengänge gilt: Achten Sie bei der Kurswahl darauf, dass Sie keine Module gleichen oder stark ähnlichen Inhalts zu den von Ihnen bereits absolvierten Modulen und noch zu absolvierenden Pflichtmodulen wählen, da Leistungspunkte grundsätzlich nicht doppelt vergeben werden dürfen. Darüber hinaus wird es im Pflichtbereich eine individuelle und sorgfältige Prüfung der Adäquanz hinsichtlich folgender Kriterien der Lissabon-Konvention geben: Qualität (Akkreditierung auswärtiger Hochschule/Studiengänge), Niveau (Bachelor- bzw. Masterprogramm/Studienabschnitt), Lernergebnisse (im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums), Umfang (Arbeitsaufwand), Profil (Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele). Die Anerkennung von ausländischen Kursen für hiesige Pflichtmodule stellt daher eher den Ausnahmefall dar. Wenn Sie dennoch im Ausland Kurse belegen und hiesige Pflichtmodule damit ersetzen wollen, sollten Sie dies vor dem Auslandsaufenthalt über den Prüfungsausschuss bzw. das Studienbüro beantragen.

Im B. Sc. Wirtschaftswissenschaften kann die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen relativ unproblematisch im Wahlpflichtbereich (maximal 30 Leistungspunkte) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fächer dem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet zuzurechnen sind. Hierbei ist es nicht notwendig, an der Gasthochschule nach Kursen zu suchen, die im Inhalt oder Titel ähnlich zu den hier im Wahlpflichtbereich angebotenen Modulen sind. Achten Sie bei der Kurswahl auf Überschneidungsfreiheit zu den hiesigen Pflichtmodulen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass eine Anerkennung des betreffenden Moduls ausscheidet. Nicht wirtschaftswissenschaftlich geprägte Kurse, beispielsweise Sprachkurse, können als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation anerkannt werden (maximal 10 Leistungspunkte).

Im B. Sc. Wirtschaftsinformatik kann die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Wahlpflichtbereich (maximal 10 Leistungspunkte) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurse entweder wirtschaftswissenschaftlich oder wirtschaftsinformatisch geprägt sind. Nicht wirtschaftswissenschaftlich oder wirtschaftsinformatisch geprägte Kurse, bspw. Sprachkurse, können als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation anerkannt werden (maximal 10 Leistungspunkte). Weitere 10 Leistungspunkte können im Bereich der fachnahen Schlüsselqualifikationen durch Kurse anerkannt werden, die fachnah zur Wirtschaftsinformatik sind, also bspw. aus der Informatik stammen. Aufgrund des fehlenden Auslandsfensters in diesem Studiengang kann auch die Anerkennung von Pflichtmodulen eine Option darstellen, um die Regelstudienzeit einhalten zu können.

Im B. Sc. Wirtschaftspädagogik kann die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht wirtschaftswissenschaftliche Inhalte oder Inhalte des gewählten Zweitfachs zum Gegenstand haben, im Bereich der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen erfolgen (maximal 10 Leistungspunkte). Weitere 10 Leistungspunkte können im Bereich der fachnahen Schlüsselqualifikationen durch das Modul Auslandsaufenthalt (07-101-5209) erworben werden – hierzu ist nach dem Auslandsaufenthalt ein Erfahrungsbericht anzufertigen und mit eigenhändiger Unterschrift sowie den weiteren Anerkennungsunterlagen im Studienbüro einzureichen (siehe unten). In Abhängigkeit vom Zweitfach können eventuell auch dort in begrenztem Maße Anerkennungen erfolgen, was aber vom zuständigen Prüfungsausschuss befürwortet werden muss. Aufgrund des fehlenden Auslandsfensters in diesem Studiengang kann auch die Anerkennung von Pflichtmodulen eine Option darstellen, um die Regelstudienzeit einhalten zu können.

Für alle Bachelorstudiengänge gilt: Weitere Prüfungsleistungen im Umfang von 10 ECTS, für die keine Anerkennung im Studienbüro erfolgt, können ggf. als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation – SQM 32a – beantragt werden. Dieses Modul wird unbenotet verbucht. Zum Vorgehen informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Sprachenzentrums.

Für alle Master-Studierenden gilt: Sie haben Master-Kurse zu belegen und im Zuge der Anerkennung das Masterniveau auch nachzuweisen. Ausnahmen von dieser Regel werden nur unter sehr engen Voraussetzungen gemacht. In den Master-Studiengängen kann die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen relativ unproblematisch im Wahlbereich (maximal 30 Leistungspunkte; Ausnahme: M. Sc. Wirtschaftspädagogik: 20 Leistungspunkte) erfolgen. Hierfür müssen die Kurse nicht zwangsläufig einen Fachbezug aufweisen, sondern können auch aus anderen Disziplinen stammen. Darüber hinaus sind unter Umständen auch Anerkennungen im Wahlpflichtbereich möglich, wobei eine inhaltliche Passfähigkeit zu einem hier angebotenen Modul hinsichtlich Inhalt, Umfang und Niveau durch die Studierenden nachzuweisen ist (Fachmodule mit wirtschaftswissenschaftlichen, -informatischen, -pädagogischen Lehrinhalten).

In welchem Umfang können im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden?

Insbesondere bei Erasmus wird erwartet, dass Sie im Ausland auf eine Belegung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten pro Semester orientieren. Grundsätzlich müssen Sie im Anschluss aber nicht alle im Ausland belegten Kurse hier anerkennen lassen, sondern können selbst entscheiden, welche Kurse Sie in Ihr Studium bei uns einbringen. Ausländische Studien- und Prüfungsleistungen können theoretisch in unbegrenztem Umfang erbracht und anerkannt werden – allerdings erfolgt in der Regel bei der Beantragung der Anerkennung von mehr als 30 Leistungspunkten eine intensivere Prüfung der Kriterien der Lissabon-Konvention (siehe oben). Die Anerkennung von Bachelor- und Masterarbeiten gelingt äußerst selten. Eine Anfertigung der Abschlussarbeit im Ausland stellt einen Ausnahmefall dar; dieses Vorhaben ist vor Beginn beim Prüfungsausschuss zu beantragen und zu begründen.

Sollte ein Urlaubssemester beantragt werden?

Ja, insbesondere wenn Sie unsicher sind, wie viele Prüfungen Sie während des Auslandsaufenthaltes bspw. aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse schlussendlich bestehen werden und wie viele Leistungspunkte Sie in ausreichendem Maße (Richtwert pro Semester sind 30 Leistungspunkte) anerkennen lassen wollen, dann sollten Sie innerhalb der Rückmeldefrist des vorangehenden Semesters ein Urlaubssemester beim Studierendensekretariat der Universität Leipzig beantragen (siehe Details). Sie können sich trotz Urlaubssemester nach dem Auslandsaufenthalt ggf. die vollständigen Leistungspunkte anerkennen lassen.


Schritte zur Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt

Sie können zwischen zwei Wegen wählen, über die Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt Gedanken machen sollten. Der erste Weg (vorrangig Studierende im B. Sc. Wirtschaftsinformatik und B. Sc. Wirtschaftspädagogik, die Leistungen anerkannt haben möchten, und wer darauf besteht) ist mit gehörigem zeitlichem Vorlauf zu beschreiten. Der zweite Weg richtet sich möglichst an alle Studierenden im B. Sc. Wirtschaftswissenschaften, an alle Master-Studierenden und zudem Studierende im B. Sc. Wirtschaftsinformatik und B. Sc. Wirtschaftspädagogik, die die Anerkennung im Vorfeld nicht geklärt haben müssen.

Beim ersten Weg bestehen Sie auf einer relativ baldigen Entscheidung (planen Sie genügend Zeit ein für Urlaub der Ansprechpartner etc.). Sofern Sie über Erasmus ins Ausland gehen, reichen Sie Ihr Learning Agreement (weitere Informationen dazu finden Sie hier) samt Modulbeschreibungen im Sekretariat des Erasmus-Koordinators ein; Frau Noack leitet die Unterlagen an das Studienbüro weiter, das die Angaben prüft. Falls sich für die Anerkennung Rückfragen ergeben, wird sich Herr Heinisch (Studienbüro) mit Ihnen in Verbindung setzen. Im Anschluss holen Sie das Learning Agreement wieder bei Frau Noack ab. Dies hat für Sie weiter keine Vor- oder Nachteile. Allerdings ändern sehr viele Studierenden im Ausland einen Teil ihrer Kurse (weil nicht angeboten, weil nicht geeignet, ...). Dann müssen Sie sich wiederum die Änderungen genehmigen lassen (über Frau Noack mit Modulbeschreibungen), obwohl das Semester bereits begonnen hat. Dies ist sowohl für Sie als auch für Frau Noack und das Studienbüro mit Aufwand verbunden.

Beim zweiten Weg nehmen Sie den „Leitfaden zur Anerkennung von Auslandsleistungen“ (bitte wenden Sie sich hierfür an den Erasmus-Beauftragten) zur Kenntnis, bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift und verzichten auf eine Anerkennungsprüfung vor und während des Auslandsaufenthalts. In diesem Fall muss das Studienbüro sich nur einmal (nach Ihrer Rückkehr) mit Ihren Anerkennungen befassen und wird dies ebenso wohlwollend vornehmen wie beim ersten Weg. Dieser Weg steht den Bachelor-Studierenden in Wirtschaftswissenschaften und eingeschränkt in Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik (siehe oben) offen und auch allen Master-Studierenden. Das Formular wird bei Erasmus-Auslandsaufenthalten dem eigentlichen Learning Agreement (ohne Modulbeschreibungen) beigefügt und auf Seite 3 unter die Tabelle B1 bei Other/Sonstiges vermerken Sie „Siehe Anlage zur Anerkennung vom Fach (Leitfaden)“. Wir möchten für diesen zweiten Weg werben. Erasmus-Studierende haben dann noch zweierlei zu tun: Änderungen in der Modulwahl, die sich im Ausland ergeben (Tabelle A2, Seite 5), zeigen Sie bei der Stabsstelle Internationales an; Tabelle B2 (Seite 6) bleibt leer. Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich zur Anerkennung der Kurse direkt an das Studienbüro (siehe unten).


Schritte zur Anerkennung während des Auslandsaufenthalts

Sollten Sie über Erasmus gefördert werden und für die Anerkennung den ersten Weg (siehe oben) beschritten haben sowie sich die Notwendigkeit ergeben haben, andere Kurse zu belegen als zunächst vereinbart, wenden Sie sich bezüglich einer Änderung des Learning Agreements mit den relevanten neuen Kursbeschreibungen an Frau Noack.

Sollten Sie nicht über Erasmus gefördert und die Anerkennungsfähigkeit prüfen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt mit den relevanten neuen Kursbeschreibungen an den Leiter des Studienbüros.


Schritte zur Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt

Beantragung der Anerkennung

Für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen sind das Antragsformular der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (wahlweise für Bachelor- oder für Master-Studierende), das Transcript of Records der Gasthochschule sowie die Modul- oder Kursbeschreibungen in deutscher oder englischer Sprache (ggf. mit Nachweis des Master-Niveaus) schriftlich vorzulegen. Anträge per E-Mail werden aus rechtlichen Gründen nur akzeptiert, wenn sie von der universitären E-Mailadresse eingereicht werden. Das Transcript ist im Original (das heißt auf Papier mit Stempel und Unterschrift oder alternativ in einer digital verifizierbaren Form) vorzulegen; stellt die Gasthochschule kein Original aus, können Sie ersatzweise die Gasthochschule bitten, eine PDF-Version per E-Mail direkt an den Leiter des Studienbüros zu senden. Sollte die Gasthochschule über keine deutschen oder englischen Modulbeschreibungen verfügen, können Sie die Kursbeschreibungen selbst übersetzen und beifügen. Sollte es für die Kurse auch in der Sprache des Gastlandes keine Modulbeschreibungen geben, können Sie ausnahmsweise die Modulinhalte eigenständig zusammenfassen und dies ggf. mit Belegen untermauern. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen – bitte möglichst alles in einem Vorgang beifügen – nimmt der Leiter des Studienbüros das Anerkennungsverfahren im Auftrag des Prüfungsausschusses vor. In Zweifelsfällen werden die zuständigen Studienfachberater bzw. Fachvertreter hinzugezogen. Bei Rückfragen können Sie sich persönlich in seiner Sprechstunde beraten lassen (Terminvereinbarung online).

Es empfiehlt sich, die Anerkennung zeitnah nach Ende des Aufenthaltes zu beantragen, um den weiteren Studienverlauf planen zu können. Es ist gegebenenfalls aber auch möglich, die Anerkennung noch später zu beantragen (beispielsweise aufgrund von an den Auslandsaufenthalt anschließenden Praktika). Das Antragsverfahren nimmt bis zum Abschluss circa vier bis sechs Wochen in Anspruch.

Umrechnung von Noten, Vergabe von ECTS

Die im Ausland erhaltenen Noten werden im Auftrag des Prüfungsausschusses vom Leiter des Studienbüros auf der Grundlage von Umrechnungsschlüsseln in das im Studiengang geltende Notensystem umgerechnet. Diese Umrechnungsschlüssel basieren auf Tabellen, die intern von der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig bereitgestellt werden oder von anderen Hochschulen stammen, sowie auf Fachtraditionen und Erfahrungswerten an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Sie sind nicht öffentlich, können aber im Zuge des Anerkennungsprozesses bei Bedarf, das heißt, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bestimmte Leistungen anerkennen lassen wollen, beim Leiter des Studienbüros vor Ort erfragt werden. Gegebenfalls können Sie sich diesbezüglich auch im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes beim Leiter des Studienbüros unverbindlich erkundigen. Sofern keine Umrechnungsschlüssel vorhanden sind, wird auf die sogenannte modifizierte bayrische Formel für die Notenumrechnung zurückgegriffen (weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz).

Findet das ECTS-System an der ausländischen Hochschule Anwendung, werden die auswärtig erworbenen Credit Points in der Regel übernommen. Findet das ECTS-System bei der Gasthochschule keine Anwendung, erfolgt eine Umrechnung der auswärtig erworbenen Credit Points auf Grundlage des tatsächlichen Arbeitsaufwands in ECTS-Punkte (Kriterien: Anzahl der planmäßigen Vorlesungen/Übungen, Dauer einer Vorlesungs- bzw. Übungseinheit, Lernzeitstunden). Hierbei fließen in der Rergel auch Erfahrungswerte ein.

Übernahme ins Leistungskonto in AlmaWeb

Passen die Leistungspunkte der im Ausland absolvierten und für die Anerkennung beantragten Kurse nicht in das Leistungspunkte-Schema der Universität Leipzig (Module im Umfang von 5 oder 10 Leistungspunkten), sind im Zuge der Anerkennung leichte Rundungen möglich – sowohl nach unten als auch nach oben. Die Rundung erfolgt in der Gesamtschau der beantragten Kurse und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Zudem ist es möglich, mehrere Kurse zu Blöcken zusammenzufassen, die einen Leistungspunkte-Umfang von einem Vielfachen von 5 haben, so dass sie sinnvoll das an der Universität Leipzig absolvierte Studienprogramm ergänzen/vervollständigen.

Die Kurse werden von der für Sie zuständigen Prüfungsmanagerin in Ihrem Leistungskonto in AlmaWeb eingetragen (in der Regel unter Verwendung des Original-Kurstitels und Angabe der Gasthochschule). Damit ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen und Sie können sich ggf. eine Kopie des Antragsformulars (= Anerkennungsbescheid) bei Ihrer zuständigen Prüfungsmanagerin abholen und bei Bedarf in der Stabsstelle Internationales als Nachweis einreichen; es ersetzt das dort verwendete Erasmus-Formular.

Downloads

Einstufungsformular

 

Einstufungsantrag Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

 

Einstufungsantrag Master

 

Anerkennungsantrag Universal

 

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