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Studierende erhalten nach einer im Wintersemester 2020/21 nicht bestandenen Prüfung die Wahlmöglichkeit zur Prüfungsanmeldung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ergänzend zu den Informationen zur bevorstehenden Prüfungsphase wird darauf hingewiesen, dass Studierenden im Fall eines im Wintersemester 2020/21 angemeldeten, nicht bestandenen Erstversuchs ein Jahr Zeit für die Wiederholung der betroffenen Prüfung eingeräumt wird. Hintergrund ist, dass entsprechend der Festlegung des Prüfungsausschusses alle im Wintersemester 2020/21 nicht bestandenen Prüfungen pauschal annulliert und als Rücktritt in AlmaWeb verbucht werden. Auf diese Weise erhalten die Studierenden die Möglichkeit, nur einmal jährlich angebotene Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22 voraussichtlich noch einmal besuchen zu können. Die betroffenen Studierenden können folglich selbst entscheiden, ob sie die Prüfung im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 wiederholen, und müssen sich daher selbst innerhalb der im jeweiligen Semester geltenden Anmeldefristen für die Prüfung elektronisch anmelden. Diese Regelung gilt ausschließlich für Erstprüfungen des Wintersemester 2020/21; ab Sommersemester 2021 sollen wieder alle Studierenden im Fall eines genehmigten Rücktritts für die betroffene Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angemeldet werden. An den Wiederholungsfristen („nächstmöglicher Zeitpunkt“) im Fall einer 1. oder 2. Wiederholungsprüfung wird hingegen festgehalten, d. h. die Studierenden werden in diesem Fall vom Prüfungsmanagement erneut automatisch für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.