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Für Februar geplante Präsenzprüfungen werden auf Online-Formate umgestellt. Eine Übersicht über diese Prüfungen finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat sich am 12. Januar 2022 der Empfehlung des universitären Senats vom 8. Dezember 2021 folgend mit der Krisenfallregelung der fakultären Manteländerungssatzung (MÄS) befasst und eine Beschlusslage herbeigeführt. Die entsprechenden Feststellungen mussten aufgrund der zu beachtenden Informationsfristen jetzt getroffen werden.

Es wurde festgestellt, dass angesichts des von der sächsischen Landesregierung für spätestens Ende Januar 2022 prognostizierten deutlichen Anstiegs der Infektionen mit der hochansteckenden Corona-Variante Omikron im Freistaat die Durchführung der etwa 100 Präsenzprüfungen der Fakultät voraussichtlich nicht möglich wäre. Die Prüfungen würden einen hohen Begegnungsverkehr und aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos der Omikron-Variante mutmaßlich viele Infektionsfälle unter Studierenden und Mitarbeitenden erwarten lassen. Diesem Gesundheitsrisiko könnte nur durch Entzerrung des Prüfungszeitraumes und Vergrößerung der Abstände zwischen Prüfungen und Prüflingen begegnet werden. Dem steht die personelle und räumliche Ausstattung an der Fakultät entgegen, da Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht die gesamte vorlesungsfreie Zeit und nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, um Prüfungen gleichzeitig in wesentlich mehr Räumen zu beaufsichtigen als unter regulären Umständen eingeplant werden. Die Kapazität der zur Verfügung stehenden Hörsäle ist zudem sehr begrenzt. Größere Räumlichkeiten werden durch die Universität nicht bereitgestellt. Gemäß § 15 Abs. 5 der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung in der konsolidierten Fassung vom 22. Dezember 2021 können Hochschulen angesichts der Pandemie weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen; die Durchführung von Online-Prüfungen ist eine solche Schutzmaßnahme. Zudem wird auf diese Weise gewährleistet, dass auch Studierende in Isolierung oder Quarantäne, die keine oder nur milde Symptome zeigen, an den Prüfungen teilnehmen können. Des Weiteren bleibt ein geordnetes Prüfungsgeschehen auch dann möglich, wenn eine größere Zahl von Mitarbeitern, die mit der Organisation und Durchführung der Prüfungen betraut sind, erkrankt.

Aus den genannten Gründen hat der Ausschuss den Krisenfall gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 MÄS für diejenigen Prüfungen festgestellt, die in der vorgesehenen Prüfungsphase dieses Semesters vom 7. bis 25. Februar 2022 eingeplant und in der beigefügten Tabelle aufgeführt sind. Diese werden somit nicht in Präsenz durchgeführt. Stattdessen sind für die bislang vorgesehenen Präsenzprüfungen (Klausuren, elektronische Prüfungen unter Aufsicht in PC-Pools, mündliche Prüfungen, Präsentationen [gegebenenfalls auch bei Projektarbeiten], Referate) nunmehr sogenannte Ersatzprüfungen mittels digitaler Formate anzubieten. Der Ausschuss hat gemäß § 7 MÄS zudem die bisherige und bereits kommunizierte Terminplanung bestätigt, soweit es sich um elektronische Prüfungsleistungen handelt, die nun aus der Ferne vorrangig über die Lehr- und Lernplattformen der Universität Leipzig abgewickelt werden sollen. Bitte entnehmen Sie die Details (vorgesehenes Prüfungsformat, Prüfungsdauer, gegebenfalls Datum) für alle geänderten Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Übersicht. Bei sogenannten Online-Videoprüfungen, die in mündlicher Form erfolgen, soll die Terminierung durch die verantwortlichen Prüfer unter Wahrung der Fristen erfolgen gegebenenfalls in Abstimmung mit den Studierenden, um Überschneidungen mit vorgenannten Prüfungen zu vermeiden.

Die verantwortlichen Prüfer bzw. die Dozierenden in den betreffenden Modulen sind gebeten, die Studierenden über die konkrete Umsetzung der Ersatzprüfungen in Kürze und soweit möglich zu informieren. Es ist zudem vorgesehen, die überschneidungsfrei geplanten Uhrzeiten für die Durchführung der elektronischen Prüfungsleistungen spätestens am 3. Februar 2022 auf der Homepage des Studienbüros zu veröffentlichen.

In denjenigen Modulen, in denen nun die Ersatzprüfungen durchgeführt werden, haben die Studierenden im Erstversuch gemäß § 8 MÄS und der entsprechenden Festlegung des Prüfungsausschusses das Recht, sich von dem betroffenen Modul bis einschließlich 27. Januar 2022, 23.59 Uhr, in AlmaWeb abzumelden (Klickanleitung siehe hier). Diejenigen Studierenden, die eine Wiederholungsprüfung absolvieren wollen bzw. müssen, können sich von der betroffenen Prüfung mittels eines gesonderten Formulars abmelden, das sie entsprechend ausgefüllt und unterschrieben in eingescannter Form per E-Mail ausschließlich von der universitären E-Mailadresse an die zuständige Prüfungsmanagerin senden (Bachelor: Frau Schultz; Master: Frau Weber-Jusin). Sofern dem Rücktritt von der Prüfung nichts entgegensteht, wird er anschließend in AlmaWeb verbucht; es erfolgt in diesen Fällen eine automatische Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel im kommenden Sommersemester).

Der Prüfungsausschuss hat darüber hinaus klargestellt, dass sich der oben genannte Beschluss zunächst nur auf § 3 der aktuell gültigen MÄS bezieht. Im Hinblick auf eine am 12. Januar 2022 in den Studienkommissionen der Fakultät beschlossene Änderung der MÄS ist für die Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen ein gesonderter Beschluss notwendig, wenn die Änderung der MÄS auch vom Fakultätsrat beschlossen und vom Rektorat genehmigt werden sollte. In Abhängigkeit von den in Aussicht gestellten Empfehlungen des Senats und den Ergebnissen der Beratung im Fakultätsrat wird der Prüfungsausschuss gegebenenfalls  zeitnah darüber beraten.

Bitte beachten Sie: Studierende sind verpflichtet, unter Nutzung der bei Immatrikulation bereitgestellten Zugangsdaten (Uni-Login) alle Informationen, die im Webportal des Studienportals AlmaWeb oder auf dem bereitgestellten studentischen E-Mail-Konto (über den zentralen studentischen E-Mail-Server „studserv“) eingehen, regelmäßig, das heißt mindestens einmal pro Woche abzurufen und damit zur Kenntnis zu nehmen.