Nachricht vom

Die persönliche Beratung im Studienbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist für Studierende und Studieninteressierte unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Die erforderlichen Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Studierende können im Studienbüro Selbsttests erhalten. Sollten keine Nachweise vorliegen, ist eine Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich.

Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Universität Leipzig schreibt die Einhaltung der 3G-Regel in Lehrräumen vor. Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist folglich nur mit dem Status geimpft oder genesen oder getestet erlaubt. Diese Vorgabe gilt auch für Studierende und Studieninteressierte, die eine persönliche Beratung im Studienbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wahrnehmen möchten. Die erforderlichen Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Sollten keine Nachweise vorliegen, ist eine Beratung selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail möglich. Die jeweiligen Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie in dieser Übersicht.

Die Universität bietet bis Ende November 2021 die Möglichkeit an, sich dienstags und mittwochs, von 09.00 bis 16.00 Uhr im Neuen Augusteum am Augustusplatz gegen Corona impfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier. Wir empfehlen Studierenden, das Angebot zu nutzen, um sich und ihre Kommilitonen zu schützen.

Da das bundesweite Angebot der kostenfreien Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 weitgehend beendet wurde und nur noch für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, aufrecht erhalten wird, gibt die Universität Leipzig an Studierende kostenlos Selbsttests aus. Diese Tests sind am zentralen Infopunkt im Augusteum am Augustusplatz erhältlich. Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können zudem dienstags von 13.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 13.00 – 15.00 Uhr im Studienbüro im Raum I 111 bei Frau Kortenhof Selbsttests erhalten. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Studierendenausweis mit. Die Testdurchführung erfolgt im privaten Bereich oder universitären Umfeld und soll durch einen zweiten Studierenden beaufsichtigt und bestätigt werden. Hierzu stellt die Universität ein entsprechendes Formular bereit, das als Testnachweis akzeptiert wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier.