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Die Leistungsbescheinigung nach § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird nur noch über AlmaWeb ausgegeben. Studierende mit BAföG-Anspruch können sich hier über das Verfahren informieren.

Ab 1. Oktober 2021 stellt das Studienbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge die Leistungsbescheinigung nach § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) elektronisch über AlmaWeb bereit. Ein positiver Bescheid kann ausgestellt werden, wenn bis zum Ende des dritten, vierten oder fünften Fachsemesters die üblichen Leistungen im Studiengang erbracht wurden.

Dafür müssen

  • am Ende des 3. Fachsemesters 60 Leistungspunkte (gilt im Bachelor und Master) beziehungsweise
  • am Ende des 4. Fachsemesters 80 Leistungspunkte (gilt nur im Bachelor) beziehungsweise
  • am Ende des 5. Fachsemesters 100 Leistungspunkte (gilt nur im Bachelor)

vorliegen.

Beachten Sie bitte auch, dass sich die Fristen für die Vorlage des Leistungsbescheinigung im Fall einer pandemiebedingten Verlängerung der Regelstudienzeit entsprechend verlängern und eine Ausstellung der Bescheinigung erst später notwendig ist. Informieren Sie sich hierzu bitte beim BAföG-Amt.

Die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erhalten Studierende auf Anfrage über AlmaWeb bereitgestellt. Hierzu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail von Ihrer universitären E-Mailadresse an Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master). In der Regel wird Ihnen anschließend die Leistungsbescheinigung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen in AlmaWeb unter dem Menüpunkt Dokumente zur Verfügung gestellt. Sie reichen diese Leistungsbescheinigung anschließend im Amt für Ausbildungsförderung ein.

Beachten Sie bitte, dass wir ab 1.10.2021 das Formblatt 5 nicht mehr ausstellen, sondern dass die oben genannte Leistungsbescheinigung das Formblatt 5 ersetzt.

Diese Regelung gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Studierende im Lehramt für berufsbildende Schulen wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Studierende anderer Fakultäten wenden sich bitte an ihr zuständiges Studienbüro.