Nachricht vom

Liebe Studierende,

der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat sich in seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 mit einer mittleren zweistelligen Zahl von Täuschungsversuchen auseinandergesetzt, die als Verdachtsfälle gemeldet worden waren. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle hat der Ausschuss eine Täuschung als erwiesen angesehen, woraus sich die in der Prüfungsordnung aufgeführten Konsequenzen bis hin zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen ableiten. Als besonders schwerwiegend wurden die Fälle eingeschätzt, in denen den Studierenden bereits nach der Prüfungsphase im Wintersemester 2020/21 eine Täuschung nachgewiesen worden war. Mehrere Verfahren sind noch anhängig.

Unsere Intention bei diesen Maßnahmen ist, diejenigen Studierenden zu schützen, die sich an die Regeln halten. Von der Arbeit des Prüfungsausschusses wird meistens nichts publik, deshalb versichere ich Ihnen auf diesem Weg, dass der Prüfungsausschuss jedem Verdachtsfall nachgeht und jede Täuschung sanktioniert. Regelverstöße bei Prüfungen ziehen Rechtsfolgen nach sich, sind moralisch gegenüber den Kommilitonen nicht zu rechtfertigen und bringen letztlich keinen Nutzen. Vielmehr ist es im Interesse jedes Einzelnen, dass alle die Prüfungsregeln befolgen, um die Wertigkeit der Abschlüsse zu erhalten.