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Prof. Dr. Thomas Lenk nahm am Montag, 22.03, von 10.00 bis 11:30 an einer digitalen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema "Wirtschaftspolitik in Sachsen" teil.

Darin wurden die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen thematisiert, die starke Konsequenzen für die Wirtschaft und auch für die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes und der Länder mit sich bringen. Vor dem Hintergrund von Verhandlungen zu Haushalt und Schuldenbremse nimmt die Diskussion an Fahrt auf. Kommt es zu einer Neujustierung der Schuldenbremse? Was ist mit den als unbedingt nötig geltenden erheblichen Investitionen z.B. für Innovationen und Klimaschutz?

Sachsen-Anhalt will Corona-bedingte Kredite ab 2022 innerhalb von drei Jahren tilgen, Sachsen ab 2023 innerhalb von sechs Jahren. Zusammen mit Thüringen bilden die beiden Länder das ambitionierteste Tilgungstrio. Sind die Ziele realistisch?

„Der pandemische Schock schwächt die Einnahmesituation von Ländern und Gemeinden massiv“, sagt Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig. „Für Sachsen erscheinen die Tilgungszeiträume höchst ambitioniert.“ Ein Grund hierfür ist die Ausgestaltung der Tilgungszeiträume innerhalb der Ausnahmetatbestände der Schuldenbremse in den Länderhaushalten. „Sie verfolgen die Zielstellung, in außergewöhnlichen Notsituationen die Kreditaufnahme abseits der konjunkturellen Komponente zu ermöglichen und somit bei wegbrechenden Steuereinnahmen antizyklisch in den wirtschaftlichen Verlauf einzugreifen und den Effekt zumindest teilweise zu dämpfen.“ Weitere wichtige Erkenntnisse laut Lenk:

  • In manchen Ländern werde es in Zukunft zu erheblichen Haushaltsbelastungen durch die Tilgungsmodalitäten kommen.
  • Trotz der positiven Steuerentwicklung in den nächsten Jahren werde den Ländern fiskalische Anstrengung abverlangt.
  • Fraglich sei demnach, ob dies durch Steuererhöhungen, Ausgabenkürzungen oder durch Rücklagenkürzungen geschehe.
  • Ein „Urvertrauen“ auf die konjunkturelle Entwicklung, die die haushälterischen Probleme lösen wird, sei nicht angebracht. Es sei nicht nur die Schuldenstandsquote zurückzuführen, sondern Schulden müssten real zurückgezahlt werden.
  • Es sei ein „Gordischer Knoten“ zu durchschlagen: Einerseits müsse die Handlungsfähigkeit der Länderhaushalte nach der Pandemie sichergestellt werden und andererseits müssten die Kommunen dazu befähigt werden, Investitionen zur Erbringung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu tätigen.
  • Ein Beispiel für Sachsen: Der Instandhaltungsbedarf in den Bereichen Verkehrs- und Schulinfrastruktur habe sich gegenüber 2018 (1,11 Mrd. Euro) nochmals spürbar auf aktuell 1,56 Mrd. Euro erhöht.

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