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Im De­zember 2020 ist die KOMKIS Analyse „Kom­munaler In­vestitions­bedarf im Frei­staat Sachsen – Kom­munal­befragung 2020“ ver­öffentlicht worden. Diese basiert auf der landes­weiten Be­fragung der säch­sischen Kom­munen, welche regel­mäßig im Ab­stand von zwei Jahren durch das KOMKIS durch­geführt wird.

In der Analyse werden die In­vestitions- bzw. In­stand­haltungs­bedarfe, die der­zeitige Um­setzung von Infra­struktur­maßnahmen und die Finanz­lage der säch­sischen Kom­munen er­fasst und deren Ent­wicklung analysiert. Die Be­fragung hat er­geben, dass der kom­munale In­vestitions­bedarf im Frei­staat Sachsen im Zeit­verlauf leicht gestiegen ist, während der kommunale Instandhaltungsbedarf in Sachsen deutlich angestiegen ist. Der ge­samte kom­munale Investitions­bedarf in Sachsen beträgt gegenwärtig 8,11 Mrd. Euro. Hinzu kommt ein kom­munaler Instand­haltungs­bedarf (lauf­ende Rech­nung) in Höhe von 2,20 Mrd. Euro. Die Schwer­punkte der Infra­struktur­bedarfe liegen in den Be­reichen der Straßen- und Bildungs­infra­struktur sowie im Breit­band­aus­bau. Der Er­halt der vor­handenen Infra­struktur hat hier­bei eine wesent­lich größere Be­deutung als klassische Neu­investitionen. Die derzeit be­stehende Lücke zwischen dem tatsächlichen Aus­gabe­ver­halten der Kom­munen und dem kom­munalen Ge­samt­bedarf an Investi­tionen und Er­haltungs­auf­wendungen ist nach wie vor noch über­schau­bar und könnte in den kom­menden Jahren mit moderaten zusätz­lichen Auf­wend­ungen in den Neu­bau sowie den Er­halt der kom­munalen Infra­struktur ge­schlossen werden. An­gesichts der aktuellen Ent­wicklungen stellt sich aller­dings die Frage, ob künftig kon­stante oder sogar steigende In­vestitions- und In­stand­haltungs­aus­gaben in die kom­munale Infra­struktur realistisch sind. Durch die Folge­wirkungen der Corona-Pandemie ist ab­sehbar, dass sich die Ein­nahmen der Kom­munen und des Frei­staates Sachsen mittel­fristig schwächer ent­wickeln werden als bisher ge­plant wurde. Da die kom­munale Ebene in hohem Maß auf Zu­weisungen zur Finanzierung öffent­licher Infra­struktur an­gewiesen ist und diese nicht aus­schließlich aus kom­munalen Eigen­mitteln finanzieren kann, er­scheint folg­lich ein Rück­gang der kom­munalen In­vestitions­tätigkeit in den künftigen Jahren nicht un­wahr­scheinlich.

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