Hauptspalte
Fakultätsrat

Die Fakultät ist nach § 2 SächsHSFG die "organisatorische Grundeinheit der Hochschule". Sie ist die nächste Verwaltungsebene unterhalb der gesamtuniversitären Ebene. Der Fakultätsrat besteht aus Vertretern aller Mitgliedergruppen der Universität an einer Fakultät: aus Hochschullehrern, akademischen Mitarbeitern, Studierenden und sonstigen Mitarbeiter. Die Größe und die Sitzverteilung des Fakultätsrates ist vorgeschrieben. Die studentischen Vertreter werden vom entsprechenden Fachschaftsrat gewählt.
Vom Fakultätsrat werden Kommissionen eingesetzt, um Entscheidungen vorzubereiten. Den Vorsitz führt der Dekan oder ein Kommissionsmitglied, das vom Dekan bestimmt wurde. Die Kommissionen sind meist im gleichen Verhältnis wie der Fakultätsrat zusammengesetzt. Wichtige Ausnahme ist die Studienkommission.
Neuwahl des Dekans im Oktober 2019
Am 23. Oktober 2019 fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Fakultätsrates der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät statt.
Die neun Hochschullehrer, drei akademischen MitarbeiterInnen, ein sonstiger Mitarbeiter, sowie drei studentische VertreterInnen und eine Gleichstellungsbeauftragte amtieren für die nächsten drei Jahre als Fakultätsrat.
Herr Prof. Dipl.-Ing. Johannes Ringel wurde am 23. Oktober 2019 als Dekan gewählt.
Die Prodekane der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind Prof. Dr. Thomas Bruckner (für strukturelle Entwicklung und Transfer) und Prof. Dr. Bernd Süßmuth (für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs); der Studiendekan der Fakultät ist Prof. Dr. Gregor N. F. Weiß.
Gruppe der Hochschullehrer
- Prof. Thomas Bruckner
- Prof. Ralf Diedrich
- Prof. Ulrich Eisenecker
- Prof. Silvia Föhr
- Prof. Johannes Ringel
- Prof. Matthias Schmidt
- Prof. Roland Schuhr
- Prof. Bernd Süßmuth
- Prof. Gregor Weiß
Gruppe der Akademischen MitarbeiterInnen
- Andreas Barton
- Maren Rath
- Marcus Hübscher
Gruppe der Sonstigen MitarbeiterInnen
- Sebastian Heinisch
Gruppe der Studierenden
- Katharina-Sophie Dziurla
- Franz Hempel
- Benedikt Pilz
Gleichstellungsbeauftragte/r der Fakultät
- Caroline Große (z.Zt. beurlaubt)
Stellvertreter: Sebastian Stieler
Der Fakultätsrat beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten, die die Fakultät betreffen – hier ein Auszug aus dem Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen:
§ 88 SächsHSFG Fakultätsrat
(1) Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere für
- den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen,
- den Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung,
- Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
- die Koordinierung der Forschungsvorhaben,
- Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat,
- Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät,
- Evaluationsverfahren nach § 9,
- Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät,
- die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
- die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel,
- die Durchführung der Studienfachberatung,
- die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen.